Bis auf weiteres laufen Metallspäne aus der Oberflächenbearbeitung demnach nicht mehr unter den AVV-Nummern 120101 oder 120103 laufen, sondern als ölhaltige Metallschlämme unter der Nummer 120118*. Dies soll laut Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung (bvse) immer dann gelten, wenn die mit Kühlschmierstoffen verunreinigten Metallspäne nicht bereits durch innerbetriebliche Maßnahmen, wie Schleudern, Auspressen oder Zentrifugieren entsprechend behandelt wurden.
„Wegen dieses Vorgehens haben wir uns umgehend mit dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit in Verbindung gesetzt und deutlich gemacht, dass wir die pauschale Einstufung dieses wirtschaftlich bedeutenden Produktionsabfalls in einen gefährlichen Abfall als nicht zulässig ansehen“, heißt es in dem bvse-Rundschreiben. Der Verband fordert, die bisherige Praxis beizubehalten und Metallspäne, auch mit geringfügigen Anhaftungen, als ungefährliche Abfälle anzuerkennen, weil die heute zum Einsatz kommenden Kühlschmiermittel größtenteils biologisch abbaubar sind. Eine Einzelfallbetrachtung sei unbedingt erforderlich. „Wir haben das Staatsministerium gebeten, die Maßnahme zurückzunehmen oder zumindest auszusetzen.“
Nach Einschätzung des bvse ist davon auszugehen, dass bei einer Umsetzung der Vorgaben des LfU die geordnete Entsorgung von Spänen in Bayern für längere Zeit durch die entstehenden genehmigungsrechtlichen Probleme mit erheblichen wirtschaftlichen Konsequenzen zum Erliegen kommt. Der Verband bittet seine Mitglieder um eine Mitteilung, falls diese bereits entsprechende Bescheide bezüglich der Einstufung von Metallspänen als gefährliche Abfälle erhalten haben.