„Mit ihren Empfehlungen haben hochrangige Entscheidungsträger aus Europas Politik und Wirtschaft ein klares Bekenntnis für eine starke Entsorgungs- und Recyclingwirtschaft abgegeben. Allerdings reicht es nicht aus, nur die bestehenden Ziele aus dem Fahrplan für ein ressourcenschonendes Europa oder dem 7. Umweltaktionsprogramm zu wiederholen. Das EU-Abfallrecht muss substanziell weiterentwickelt werden“, kommentiert der Präsident des Bundesverbands der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE), Peter Kurth.
EREP empfiehlt somit die Überarbeitung der Kernziele des EU-Abfallrechts, um die Mitgliedsstaaten unter anderem zur hochwertigen stofflichen Verwertung und zum Ausstieg aus der Deponierung zu bewegen. Gebühren oder Steuern sollten zudem angemessene Preissignale senden und – falls erforderlich – von technischen Kriterien sowie zielgerichteten Verboten begleitet werden.
Die Plattform spricht sich dafür aus, illegale Abfallexporte zu unterbinden, gleichzeitig aber die Vorteile aus der grenzüberschreitenden Abfallverbringung zu nutzen. Fortschritte in der Abfallbewirtschaftung versprechen sich die EREP-Mitglieder auch von Verbesserungen bei der Herstellerverantwortung, von einer kohärenteren Produktpolitik unter Berücksichtigung der Recyclingfähigkeit sowie vom Ausbau des nachhaltigen öffentlichen Beschaffungswesens. Nach Ansicht des BDE ist ein schlüssiger regulatorischer Rahmen für die Abfallwirtschaft ausschlaggebend für den nachhaltigen Umgang mit Europas Ressourcen.
Die Europäische Plattform für Ressourceneffizienz war vor gut einem Jahr am von EU-Umweltkommissar Janez Potočnik ins Leben gerufen worden. Innerhalb von zwei Jahren sollen Maßnahmen erarbeitet werden, um die im Fahrplan für ein ressourcenschonendes Europa festgelegten Etappenziele zu erreichen.