Der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE) begrüßt, dass im Grünbuch der EU-Kommission die schrittweise Einführung eines EU-weiten Deponierungsverbotes für verwertbare Abfälle als ein zentraler Ansatz für eine EU-weite ressourceneffiziente Nutzung von Kunststoffabfällen gesehen wird. Für die stufenweise Abkehr von der Deponierung müsse die Deponie-Richtlinie fortgeschrieben werden.
„Ein Deponierungsverbot, ausgestattet mit einem vernünftigen Zeitplan, der jüngeren Mitgliedstaaten erlaubt, entsprechende Recycling- und Verwertungskapazitäten aufzubauen, würde das Ressourcenpotenzial maßgeblich heben“, sagt BDE-Präsident Peter Kurth. Zum Aufbau der Kapazitäten stünden EU-Strukturfördermittel zur Verfügung, deren Vergabe sich konsequent an der fünfstufigen Abfallhierarchie orientieren sollte.
Gelänge es, darüber hinaus den Ansatz der Hersteller- und Produktverantwortung zu stärken und die Recyclingfähigkeit im Rahmen des Produktdesigns zu verbessern, ließen sich auch in Deutschland weitere Mengen erfassen und das Recycling erhöhen, meint der BDE-Präsident. Denn momentan werde hier nur knapp die Hälfte der verwerteten Mengen tatsächlich werkstofflich und rohstofflich in den Rohstoffkreislauf zurückgeführt.
Zur Stärkung des Recyclings müssten zudem die Kriterien zum Abfallende von Kunststoffen so ausgestaltet werden, dass sie den bereits heute marktüblichen Anforderungen und in der Praxis bewährten Verfahren entsprächen.
Das Grünbuch befasst sich auch mit Biokunststoffen. Für biobasierte, jedoch nicht biologisch abbaubare Kunststoffe gilt: Sie können problemlos recycelt werden. Anders die biologisch abbaubaren Kunststoffe. Sie hält der BDE weder für die Eigenkompostierung noch für eine Verwertung in der Biotonne geeignet, weil sie einerseits in den Anlagen als Störstoff ausgesondert werden, anderseits ist keine Düngewirkung gegeben. Auch für das werkstoffliche Kunststoffrecycling seien biologisch abbaubare Kunststoffe ungeeignet, da sie gänzlich andere Stoffeigenschaften als erdölbasierte Kunststoffe aufweisen würden.
BDE bringt sich auch in anderen Konsultationen der EU-Kommission ein.
Die EU-Kommission hat die Konsultation zur Überprüfung des europäischen Abfallrechts gestartet. „Die Überprüfung der Kernziele des Abfallrechts bietet die Chance, endlich europaweit die Voraussetzungen für eine bessere Nutzung des großen Potentials aus dem Recycling von Bioabfällen zu schaffen“, erklärte BDE-Präsident Peter Kurth.
Im Mittelpunkt der Konsultation stehen die Zielvorgaben der Abfallrahmenrichtlinie und der Verpackungsrichtlinie sowie die Vorgaben zur Rückführung der Deponierung biologisch abbaubarer Anteile im Siedlungsabfall der Deponierichtlinie. Daneben soll die Frage geklärt werden, ob eine Recyclingquote für Bioabfälle eingeführt werden soll. Auf eine solche Regelung wurde bei der Verabschiedung der Abfallrahmenrichtlinie noch verzichtet.
„Ein ehrgeiziges Recyclingziel für Bioabfälle ist eine der zentralen Forderungen des BDE. Eine solche Vorgabe ist allerdings nur dann sinnvoll, wenn gleichzeitig sichergestellt wird, dass Bioabfälle getrennt gesammelt werden. Denn nur, wenn diese möglichst frei von anderen Abfällen erfasst werden, können sie zur Erzeugung erneuerbarer Energie genutzt oder zu hochwertigen Düngemitteln verarbeitet werden“, kommentierte der Präsident des Bundesverbands der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE).
Weiterhin wird im Rahmen der Konsultation untersucht, wie eine transparentere und einheitliche Berechnung der Recyclingquoten durch die Mitgliedsstaaten der EU geschaffen werden kann.
Peter Kurth: „Es ist nicht nachvollziehbar, dass den Mitgliedsstaaten bei der Berechnung ihrer Recyclingquoten vier verschiedene Methoden zur Auswahl stehen. Das verhindert eine transparente und objektive Bewertung der Leistungen der Abfallwirtschaft in den Mitgliedsstaaten. Vielmehr muss eine für alle Länder in der EU einheitliche und verbindliche Methode bestimmt werden, die die Anteile recycelter Abfälle abbildet.“
Auf Grundlage der Ergebnisse der Befragung wird die Kommission entscheiden, ob und in welchem Umfang das europäische Abfallrecht überarbeitet werden muss. Mit Revisionsvorschlägen ist indes frühestens im Verlauf des Jahres 2014 zu rechnen. Interessierte Kreise können sich noch bis zum 10. September äußern. Der entsprechende Fragebogen der Kommission kann im Internet abgerufen werden.