Darüber hinaus verfolgen die Bürger mit der Abgabe einen ganz bestimmten Zweck, so der Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung (bvse): 85 Prozent der Befragten wollen, dass ihre Sachen weitergetragen werden. Weitere Beweggründe seien die Unterstützung von Menschen und Organisationen (88 Prozent) sowie der Schutz der Umwelt (54 Prozent).
Die Ergebnisse zeigen, so der bvse, dass die Bürger eine ganz klare Vorstellung über die weitere Verwendung ihrer Altkleider haben. „Auch wenn die Sachen aussortiert werden, weil sie nicht mehr passen oder gefallen, bedeutet dies nicht automatisch, dass sie zu Abfall werden. An die Stelle der ursprünglichen Zweckbestimmung, nämlich das eigene Tragen, tritt unmittelbar mindestens ein neuer Verwendungszweck: Jemand anderes soll das Kleidungsstück tragen“, erläuterte bvse-Vizepräsident Michael Sigloch die Ergebnisse.
Die Auffassung, dass Altkleider keine Abfälle sind, sondern von den Bürgern zur Wiederverwendung abgegeben werden, stütze ein weiteres Ergebnis der Befragung: 99 Prozent der Bürger würden eine Kleidersammlung nicht mit der Entsorgung von Abfällen vergleichen, sondern viel eher mit dem Gang zur Kleiderkammer (76 Prozent). „Vor diesem Hintergrund ist es völlig abwegig, dass Bekleidung oder Schuhe, die in einer solchen Einrichtung abgegeben werden, nicht als Abfall gelten, die gleichen Kleider aus anderen Sammlungen aber in den Abfallbegriff des KrWG gezwängt werden, obwohl sie dem gleichen Zweck dienen“, kritisiert Sigloch.
Der Fachverband Textilrecycling im bvse fordert die Entscheidungsträger, beispielsweise bei den Ministerien, Behörden und Gerichten, auf, in punkto Abfallbegriff für Rechtssicherheit zu sorgen und Altkleider, die zur Wiederverwendung bestimmt sind, nicht generell als Abfälle einzustufen. Der bvse-Fachverband ist überzeugt, dass das Abfallregime nicht anzuwenden ist, wenn auf den Sammelbehältern ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass nur tragbare Kleidung und Schuhe zur Wiederverwendung eingeworfen werden dürfen.