Einzelnen EU-Mitgliedstaaten seien sehr lange Übergangsfristen zur Umsetzung der EU-Deponierichtlinie eingeräumt worden Andere EU-Mitgliedstaaten, die in den Augen der DGAW „offensichtlich seit Jahren diese Umsetzung nur mangelhaft vornehmen, werden nur sehr zögerlich belangt“. Nach Auffassung der DGAW ist es nicht vertretbar, weiterhin mit EU-Fördergeldern die Errichtung von Deponien zu unterstützen. Daher spricht sich die DGAW für ein striktes Deponieverbot bei Kunststoffabfällen aus.
Solange es sowohl bei stofflichen, werkstofflichen und energetischen Abfallbehandlungsanlagen in einigen EU-Mitgliedstaaten Überkapazitäten gebe, sei eine Arbeitsteilung auf EU-Ebene anzustreben. Dieser Prozess könnte unter anderem durch erleichterte Vorschriften zur Abfallverbringung vorangetrieben werden. Daher bedürfe es einer aktiven unionsbezogenen Import- und Export-Politik und keines subventionierten Aufbaus nationaler Alleingänge. Wenn Abfall und insbesondere Kunststoffabfälle als Ressource verstanden werden, sollten für deren Nutzung im Rahmen des Verbringungsrechts keine nationalen Hindernisse errichtet werden können, gibt die DGAW zu bedenken.
Recyclingquoten für Kunststoffabfälle wird die DGAW eigenen Worten zufolge nur dann unterstützen, wenn sie inhaltlich dadurch bestimmt werden, dass sie den tatsächlich der Industrie wieder zugeführten Sekundärrohstoff angeben. Für Siedlungsabfälle aus Haushaltungen gebe es nur unzureichend definierte Quoten. Für Gewerbe- und Industrieabfall fehlten diese gänzlich.
Allgemein haben Recyclingverfahren nur dann den Vorrang vor energetischer und sonstiger Verwertung, wenn sie eine bessere Umweltbilanz aufweisen und sie technisch, wirtschaftlich und sozial verträglich gestaltet werden können. Für energetische Verwertungsverfahren gibt es EU weit Emissionsstandards. Diese fehlen für Recyclingverfahren und sind nach Ansicht der DGAW unverzüglich zu entwickeln und festzulegen.