„Wir brauchen umfassendere europaweit einheitliche Regelungen für die Entsorgung von Kunststoffabfällen. Ziel muss sein, dass weniger und weniger komplexe Kunststoffprodukte in Verkehr kommen, höherwertiges Recycling möglich gemacht wird und die Deponierung recyclingfähiger und energetisch verwertbarer Abfälle aus Gründen des Klima- und Ressourcenschutzes verboten wird. Die derzeitigen europapolitischen Rahmenbedingungen reichen nicht aus“, sagt VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck.
Derzeit gebe es europaweit nur zwei eher allgemeine Ziele: Die Getrenntsammlung von Kunststoffabfällen muss bis spätestens 2015 eingeführt werden und das Recycling von Kunststoffen, Papier, Metallen und Glas bis 2020 in Summe mindestens 50 Prozent erreichen. Andere, konkrete Ziele speziell für die Entsorgung von Kunststoffabfällen seien bisher nicht definiert.
Aus Sicht des VKU sollten das Ökodesign von Produkten und ein Verbot der Deponierung von Kunststoffabfällen in allen EU-Mitgliedstaaten Priorität haben, damit Vermeidung, Wiederverwendung, Recycling und Verwertung von Kunststoffen wirksam unterstützt werden. Für diejenigen EU-Länder, in denen der Deponierungsanteil noch sehr hoch ist, schlägt der VKU vor, Schritte zur nachhaltigen Reduzierung und schließlich zur gänzlichen Vermeidung der Deponierung von Kunststoffen vorzugeben.
Für die Verwertung sollte der jeweils ökonomisch und ökologisch sinnvollste Weg gewählt werden. „Spezifische Zielvorgaben für das Recycling von Kunststoffabfällen machen nur dann Sinn, wenn es auch einen Absatzmarkt für die Sekundärkunststoffe gibt. Eine Verwendung von Sekundärrohstoffen in der Produktion, deren Qualität weder ökonomisch noch ökologisch gesichert ist, würde keinen Sinn machen“, so Reck. Die energetische Verwertung von Kunststoffabfällen sei in einigen Fällen ökologisch und ökonomisch höherwertig als das Recycling, etwa bei vielen kleinteiligen Mischkunststoffen. „Aus diesem Grund wäre die Besteuerung der energetischen Verwertung von Kunststoffabfällen kontraproduktiv“, so Reck.