Der Grünen-Abgeordnete Andreas Hartenfels hatte bei der rheinland-pfälzischen Landesregierung angefragt, ob der Vorrang der Aufbereitung vor einer energetischen Verwertung in der Altölverordnung genügend Berücksichtigung findet.
In ihrer Antwort erläutert die Ministerin, dass neben dem hohen Anteil des Altöls, das in Raffinerien verwertet wurde (87 Prozent) auch der Anteil der energetischen Verwertung in der Tendenz weiterhin rückläufig sei. Darüber hinaus sehe die bestehende Altölverordnung den Vorrang der Aufbereitung vor sonstigen Entsorgungsverfahren bereits vor und erfülle damit die Vorgaben der EU-Abfallrahmenrichtlinie. Deshalb bedürfe der gesetzliche Status Quo keiner Anpassung.
Für Thomas Probst, Fachreferent für die Altölentsorgung beim Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung (bvse) kommt diese Einschätzung nicht überraschend: „Mit einer Recyclingquote von rund 70 Prozent ist die Altölentsorgung in ganz Deutschland sehr zufriedenstellend. Es gibt jedoch auch Altöle, circa 20 bis 30 Prozent, die sich nun einmal nicht für eine Aufbereitung eignen. Diese werden dann – ganz im Sinne der Abfallhierarchie – einer hochwertigen energetischen Verwertung zugeführt.“
In Rheinland-Pfalz selbst finde indes keine Altölverwertung statt. Altölraffinerien würden hier nicht betrieben und vorhandene Verbrennungsmöglichkeiten nicht mehr genutzt. Angefallene Altöle – 2011 seien es 17.200 Tonnen gewesen – würden in andere Bundesländer oder – nach Informationen des Ministeriums allerdings nur in geringem Umfang und mit fallender Tendenz – in das europäische Ausland verbracht, legt Probst dar.