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Der Beschluss zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Entwickler und Herstellers von Recyclingmaschinen und –anlagen ist laut Amtsgericht Tübingen am 23. Mai gefasst worden. Verfügungen der Antragstellerin über Gegenstände ihres Vermögens seien nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.