Der Beschluss zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Entwickler und Herstellers von Recyclingmaschinen und –anlagen ist laut Amtsgericht Tübingen am 23. Mai gefasst worden. Verfügungen der Antragstellerin über Gegenstände ihres Vermögens seien nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
MeWa-Insolvenzverfahren eröffnet
Vor dem Amtsgericht Tübingen ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MeWa Recycling Maschinen und Anlagenbau GmbH eröffnet worden. Das teilt das Gericht mit. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter hat das Gericht den Stuttgarter Rechtsanwalt Tibor Braun von der Sozietät Illig, Braun und Kirschnek bestimmt.