Die Kontrolle darüber, unter welchen qualitativen Aspekten die Verwertung erfolgt, sei zweitrangig, erklärte der Vizepräsident des Bundesverbands Sekundärrohstoffe und Entsorgung (bvse) jüngst bei der bvse-Tagung „Möglichkeiten des ElektroG für die Erfassung von Elektro(nik)-Altgeräten“, bei der die Teilnehmer aus der täglichen Praxis berichten haben. Dabei hätten die beauftragenden Gebietskörperschaften aber genau diesen Auftrag.
Denn wenn sie optieren würden, würden sie an die Stelle der produktverantwortlichen Hersteller treten und es auf sie damit auch die gleichen Anforderungen zukommen. Das bedeute aber, dass die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger beispielsweise nur nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) zertifizierte Erstbehandlungsanlagen beauftragen dürfen.
Schließlich sollte nach Ansicht des bvse nicht in Vergessenheit geraten, dass der eigentliche Auftrag des ElektroG sei, die fachgerechte Erfassung, die Schadstoffentfrachtung und eine optimale stoffliche Verwertung der in den Altgeräten enthaltenen Sekundärrohstoffe zu gewährleisten. Deshalb müsse das Qualitätsmanagement bereits in der Erfassung anfangen. Schließlich unterlägen auch die Zerlegefraktionen, die Erstbehandler an die folgenden Behandler oder Verwerter weitergeben, bestimmten Spezifikationen. Da sei es nur folgerichtig, wenn auch der erste Schritt in der Kette, nämlich die Erfassung, ebenso unter Kontrolle und nach festgelegten Qualitätskriterien stattfinde. „Mit dem Umstand, dass teilzerstörte oder gar von Wertstoffen beraubte Geräte bei den Erstbehandlern ankommen, muss nach sieben Jahren ElektroG endlich Schluss sein“, betonte Müller.
Es ist nach Meinung des bvse offensichtlich, dass viele optierende Städte und Gemeinden ihrer Verantwortung an das Datenmanagement nicht gerecht werden. Wie anders sei es zu erklären, dass große Mengen aus der Optierung nicht der Stiftung EAR gemeldet würden, obwohl dies das Gesetz bereits fordere. Man müsse sich doch angesichts des nicht bestreitbaren illegalen Exports von E-Schrott die Frage stellen dürfen, so der bvse-Vizepräsident, wohin diese Mengen denn gingen.
Von daher setzt sich der bvse dafür ein, die Möglichkeit der Kommunen zur Optierung zwar zu erhalten. Die optierten Mengen sollen jedoch nur unter den zertifizierten Erstbehandlungsanlagen ausgeschrieben werden, um eine ordnungsgemäße Verwertung und vorherige Schadstoffentfrachtung der Altgeräte im Sinne des ElektroG sicherzustellen. „Um dafür die notwendige Transparenz zu schaffen, fordern wir die Einführung eines bundesweiten Katasters der zertifizierten Entsorgungsanlagen“, erklärte Klaus Müller.