Die Konferenzen wurden zum ersten Mal überhaupt für Internationale Umweltabkommen in einem gemeinsamen Format simultan durchgeführt. Hierdurch seien Einsparungen
erreicht worden, die der Umsetzung der Konventionsinhalte zugute kommen sollen.
Im Ergebnis habe im Rahmen des Stockholm Übereinkommens die künftige Verwendung des Flammschutzmittels Hexabromcyclododecan (HBCD) verboten werden können, weitere Beschlüsse dienten dem Zweck der künftigen Einschränkung bei der Verwendung von gefährlichen langlebigen Substanzen, unter anderem bromierten Biphenylen (PBDEs) und Perfluoroktansulfonsäure (PFOS), führt das Bundesumweltministerium (BMU) weiter aus.
Im Rahmen des Rotterdamer Übereinkommens seien vier Substanzen neu aufgenommen worden, die künftig im Handel den Regeln des Übereinkommens unterliegen. Hierzu gehören das Pestizid Azinphosmethyl und Industriechemikalien wie Octa- und Pentabromdiphenylether, die in mehreren Anwendungen stehen würden.
Im Rahmen des Basler Übereinkommens sei ein Rahmen für die umweltgerechte Abfallbewirtschaftung beschlossen worden, der auch Instrumente und Strategien zu seiner Umsetzung sowie eine Reihe von Empfehlungen unter anderem an die Staaten und Abfallerzeuger und -behandler enthalte. Zu den Technischen Leitlinien zur Verbringung von gebrauchten Elektrogeräten beziehungsweise Elektroaltgeräten habe keine Einigung erzielt werden können, bedauert das BMU.
Dagegen sei ein Leitfaden zum umweltgerechten Umgang mit gebrauchten Computern und Altcomputern verabschiedet worden. Um die Zusammenarbeit bezüglich der Bekämpfung illegaler Verbringungen zu verbessern, sei ein Netzwerk eingerichtet worden, das aus Vertretern von Staaten und relevanten Organisationen zusammengesetzt sei.