Anlass der Kritik des Bundesverbands der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE) ist die erste Aussprache des Europäischen Parlaments über die Änderung der UVP-Richtlinie. Weiter kritisiert der BDE die seiner Ansicht nach überzogenen Anforderungen an die Vorprüfung (Screening), eine verpflichtende Festlegung des Untersuchungsrahmens der Umweltverträglichkeitsprüfung (Scoping) sowie die Verwendung vieler unbestimmter Rechtsbegriffe. Zu weit gehe auch die Vorgabe einer verpflichtenden Alternativprüfung zum Basisszenario im Rahmen des zu erstellenden Umweltberichts.
„Vorschriften, die lediglich Kosten für die Projektträger verursachen, ohne dem Umweltschutz zu dienen, müssen unterbleiben. Die vorgeschlagene Erweiterung der UVP-Richtlinie um Überwachungspflichten geht zu weit. Solche Pflichten sollten weiterhin dem jeweiligen Fachrecht vorbehalten bleiben. Darüber hinaus müssen flexible Regelungen sicherstellen, dass auch zukünftig nationalen Besonderheiten ausreichend Rechnung getragen werden kann“, sagt BDE-Präsident Peter Kurth dazu.
Die Kommission hatte ihren Vorschlag zur Änderung der Richtlinie 2011/92/EU über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten im Oktober 2012 vorgelegt. Ziel des Vorschlags ist es, die Qualität des Verfahrens zu erhöhen. Außerdem soll der Fokus verstärkt auf Projekte mit durch Vorgaben aus anderen EU-Vorschriften stärker genutzt werden.
„Eine Ausweitung des Anwendungsbereichs durch die Einführung neuer Umweltfaktoren steht einer effizienten und qualitativ hochwertigen Umweltprüfung entgegen“, so BDE-Präsident Kurth. Überregionale oder gar globale Faktoren wie etwa Klimawandel oder Biodiversität würden sich nicht oder nur mit großem Aufwand beurteilen lassen. Parlament und Rat dürften sich solchen Problemen in der weiteren Diskussion nicht verschließen.