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Weltweites Aus für Flammschutzmittel HBCD

Für das Flammschutzmittel HBCD wird ein weltweites Herstellungs- und Anwendungsverbot eingeführt. Das wurde im Rahmen der UN-Chemikalienkonferenzen in Genf beschlossen. Der Stoff wird in der Stockholmer Konvention über persistente organische Schadstoffe, kurz POPs, aufgenommen. Das Umweltbundesamt (UBA) begrüßt die Entscheidung.
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HBCD steht für Hexabromcyclododecan. Bislang wurde der Stoff hauptsächlich als Flammschutzmittel in Dämmplatten eingesetzt. Für diesen Einsatzbereich gelten laut UBA vorübergehende Ausnahmeregeln. Ersatzstoffe seien aber bereits vorhanden. Außerdem lasse sich HBCD durch den Einsatz alternativer Dämmmaterialien wie Mineralwolle vermeiden. Daneben wird HBCD auch eingesetzt in

HBCD ist ein Umweltgift, das alle Kriterien des Stockholmer Übereinkommens über persistente organische Schadstoffe, der sogenannten Stockholmer-POP-Konvention. Die sechste Vertragsstaatenkonferenz dieser Konvention stimmt nun der Aufnahme von Hexabromcyclododecan – kurz HBCDD oder HBCD – in Anhang A (Verbot) zu, die Teil der POPs-Liste ist. Das Expertengremium der Stockholmer Konvention habe die POP-Eigenschaften der Chemikalie bestätigt und damit den Grundstein für das weltweite Verbot unter der Konvention gelegt, so das UBA.

Der Beschluss wurde formal am 9. Mai umgesetzt und werde damit noch in diesem Monat mit einer etwa einjährigen Übergangsphase in Kraft treten. Demnach darf die Chemikalie nicht mehr produziert und verwendet werden. ´

„Es ist ein großer Erfolg, dass das für die Umwelt schädliche Flammschutzmittel HBCD nun weltweit nicht mehr produziert und verwendet werden darf. Das ist nur konsequent. Die EU hat den Stoff bereits unter Reach als besonders besorgniserregend eingestuft“, sagte Jochen Flasbarth, Präsident des UBA.

Infos über die POPs-Konvention finden Sie unter:
http://chm.pops.int/

Mehr Infos zur sechsten Vertragsstaatenkonferenz
http://www.iisd.ca/chemical/excopscops/2013/

Quelle: UBA, mku

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