Laut der EU-Richtlinie über Elektro- und Elektronikaltgeräte, der sogenannten WEEE-Richtlinie, müssen die EU-Mitgliedstaaten im Zwei-Jahres-Rhythmus über den Sachstand bei der Erfassung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten (EAG) berichten. Die Berichtspflicht umfasst die Meldung der Rücknahmemengen sowie Verwertungsmengen und -quoten.
In Deutschland werden die notwendigen Daten auf zwei Wegen ermittelt: über die Stiftung Elektro-Altgeräte Register (ear) und über die Statistischen Landesämter. Die Quelle der Daten sind bei beiden Wegen die Erstbehandlungsanlagen.
Im Rahmen des UBA-Forschungsprojektes wurden die Daten zusammengeführt und geprüft sowie die Berichterstattung an die EU-Kommission vorbereitet. Der Bericht mit dem Titel „Analyse der Datenerhebung nach ElektroG über die Berichtsjahre 2009 und 2010 zur Vorbereitung der EU-Berichtspflicht 2012“ gibt zudem Handlungsempfehlungen, wie das Datenmanagement verbessert werden kann.