So seien im Jahre 2009 rund 43 Prozent der im Rahmen des dualen Systems gesammelten Kunststoffe zu einer werkstofflichen Verwertung und rund 38 Prozent einer energetischen Verwertung zugeführt worden.
Außerdem hätten sich seit Inkrafttreten der Verpackungsverordnung und der Einrichtung von dualen Systemen die Verwertungskapazitäten und die Verwertungsraten signifikant erhöht und teilweise vervielfacht, heißt es in der Vorlage weiter.
Die Bundesregierung weist ferner darauf hin, dass Innovationen und der Wettbewerb bei der Entsorgung in den vergangenen Jahren zu sinkenden Kosten und damit zu zunehmender Effizienz geführt hätten. Die aus der Europäischen Verpackungsrichtlinie übernommenen Zielvorgaben zu Verwertung und Recycling würden in Deutschland seit vielen Jahren deutlich übertroffen.
„Im Jahr 2010 lag die Gesamtverwertungsquote für Verpackungsabfälle bei 84 Prozent“, schreibt die Bundesregierung. Das im Jahr 2012 im Auftrag des Umweltbundesamtes durchgeführte Forschungsvorhaben „Analyse und Fortentwicklung der Verwertungsquoten für Wertstoffe“ sei allerdings zu der Einschätzung gelangt, dass die Quotenanforderungen modifiziert werden sollten, um zusätzliche Anreize für weitere Anstrengungen zu setzen.