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Wie abbaubar sind biologisch abbaubare Werkstoffe wirklich?

Immer mehr Werkstoffe werden mit der Eigenschaft „biologisch abbaubar“ angepriesen. Drei Schweizer kantonale Umweltämter wollten wissen, wie gut die Abbaubarkeit ist und ob es aus ökologischer Sicht vorteilhaft ist, solche Produkte zu vergären statt zu verbrennen. Die Resultate der Vergärbarkeits- und Ökobilanzstudie liegen nun vor.
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Beauftrag mit der Studie „Ökobilanz Entsorgung BAW – Ökologischer Vergleich von biologisch abbaubaren Werkstoffen BAW: Entsorgung in KVA vs. Entsorgung in Biogasanlage“ wurden die Fachstelle Umweltbiotechnologie der Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften ZHAW und die Carbotech AG vom Amt für Umwelt und Energie Basel-Stadt (AUE), vom AWEL Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft des Kantons Zürich und vom Amt für Umwelt (AfU), Kanton Solothurn.

Die Resultate der Studie zeigen, dass nur drei der acht untersuchten biologisch abbaubarer Werkstoffe (BAW) während der typischen Verweildauer in einer Biogasanlage zu 75 Prozent oder mehr abgebaut werden. Des Weiteren würde bei sieben von acht untersuchten BAW die Verwertung in einer Biogasanlage nicht zu einem signifikanten ökologischen Vorteil führen. Nur bei einem der acht untersuchten BAW führt die Verwertung laut Studie in einer Biogasanlage also zu einem ökologischen Vorteil bei der Entsorgung.

Diese Ausnahme bilde der Palmblattteller, dessen Verwertung in einer Biogasanlage mit geringeren Umweltauswirkungen verbunden sei als die Entsorgung in einer durchschnittlichen schweizerischen Kehrichtverbrennungsanlage (KVA). Alle übrigen Materialien könnten in der KVA zumindest gleichwertig oder ökologisch sinnvoller entsorgt werden.

Falls kein ökologischer Vorteil aus der biologischen Abbaubarkeit entsteht könne man gemäß den Umweltämtern deshalb auf eine separate Sammlung oder aufwendige Aussortierung der BAW verzichten und diese Produkte stattdessen über den Kehricht entsorgen. Anbieter von BAW werden gebeten, auf die Auslobung der biologischen Abbaubarkeit als ökologisches Kriterium zu verzichten, falls der Nachweis eines ökologischen Vorteils nicht erbracht werden kann.

Die Studie können Sie downloaden unter:
http://carbotech.ch/cms2/wp-content/uploads/Carbotech-LCA-Entsorgung-BAW.pdf

Quelle: Gemeinsame Medienmitteilung, mku

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