Die Interseroh Austria, eine Gesellschaft der Alba Group, wehrt sich nun gegen den Entscheid des österreichischen Verwaltungsgerichtshofes und stellt klar, „dass sie zu jedem Zeitpunkt rechtskonform gehandelt hat und ihren Kunden auch in Zukunft rechtssichere Lösungen bieten wird“.
„Wir haben seit 1997 eine Zulassung als Verpackungssammel- und Verwertungssystem. Unsere Tätigkeit war also zu jedem Zeitpunkt rechtskonform. Der Rechtsstreit bezieht sich ausschließlich auf unsere Genehmigungsverlängerung und nicht auf die Rahmenbedingungen. Ein neuer Genehmigungsantrag wird nun direkt gestellt. Die Vorgehensweise ist bereits mit dem zuständigen Ministerium abgestimmt“, erklärte Sauseng.
Bis zum Inkrafttreten eines neuen Genehmigungsbescheides wickelt die Interseroh Austria eigenen Worten zufolge gewerblich anfallende Verpackungen ab sofort rechtswirksam über die Tochtergesellschaft Profitara Austria ab. Die Dienstleistungen im Bereich Elektroaltgeräte- und Batterieverordnung seien von der jüngsten Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs nicht betroffen.