Der BDE erneuert daher seine Forderung nach konkreten und mit eindeutigen Vorgaben unterfütterten Maßnahmen zur Umsetzung des Aktionsprogramms. Eine europäische Rohstoffwende kann nur gelingen, wenn das 7. Umweltaktionsprogramm konkrete Maßnahmen wie ein europaweites Deponierungsverbot unvorbehandelter Abfälle auf Basis eines Grenzwertsystems entsprechend dem deutschen Deponierrecht einleitet und einen zeitlichen Rahmen für die Zielerreichung definiert“, sagt BDE-Präsident Peter Kurth.
Die Ankündigung, bestehende Hemmnisse auf dem EU-Binnenmarkt beseitigen zu wollen, bezeichnet Kurth ebenfalls als unzureichend: „Es muss klar werden, dass die EU-Wettbewerbsregeln in allen Mitgliedstaaten umzusetzen und anzuwenden sind, öffentliche Aufträge fair und transparent vergeben werden und die steuerliche Ungleichbehandlung des öffentlichen und privaten Sektors beendet wird.“
Ein weiteres massives Hemmnis sind nach Ansicht des Bundesverbands der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft ( BDE), des Bundesverbands Sekundärrohstoffe und Entsorgung (bvse) und der Bundesvereinigung Deutscher Stahlrecycling- und Entsorgungsunternehmen (BDSV) die im Rahmen der Überarbeitung der Richtlinie zur öffentlichen Auftragsvergabe diskutierten weiten Ausnahmen vom Anwendungsbereich bei In-House-Vergaben und öffentlich-öffentlichen Kooperationen. bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock: „Weite Ausnahmen gehen zu Lasten der privaten Entsorgungs- und Recyclingwirtschaft, die in Deutschland und anderen EU-Mitgliedstaaten in den letzten Jahrzehnten durch hohe Investitionen eine moderne Kreislaufwirtschaft aufgebaut haben.“
Die Verbände der privaten Entsorgungs- und Recyclingwirtschaft mahnen in ihrer gemeinsamen Stellungnahme im Vorfeld der Beratungen des Umweltausschusses des Europäischen Parlaments zum 7. Umweltaktionsprogramm (UAP) neben der vollständigen und fristgerechten Umsetzung der EU-Abfallrechtsvorschriften auch einen verstärkten Vollzug durch die nationalen Behörden in den Mitgliedstaaten an. BDSV-Präsident Heiner Gröger: „Die Einhaltung des europäischen Abfallrechts birgt gerade in Zeiten der EU-Wirtschaftskrise immense sozio-ökonomische Vorteile. Bis 2020 könnten damit europaweit 400.000 Arbeitsplätze geschaffen und jährlich Kosten in Höhe von etwa 72 Milliarden Euro eingespart werden.“
Den Vorschlag der EU-Kommission, in dem wichtige Voraussetzungen zur Stärkung des Recyclings wie die vollständige Umsetzung des EU-Abfallrechts, die strikte Anwendung der Abfallhierarchie, das Auslaufen der Deponierung, die Begrenzung der energetischen Verwertung auf nicht-rezyklierbare Abfälle sowie die Beseitigung bestehender Hemmnisse im EU-Binnenmarkt benannt werden, hat die private Entsorgungs- und Recyclingwirtschaft aber grundsätzlich begrüßt.