BDE-Präsident Peter Kurth: „Es ist widersinnig, ausgerechnet die Unternehmen künftig stärker zu besteuern, die unmittelbar zum Gelingen der Energiewende beitragen. Es sollten deshalb zukünftig insbesondere solche Unternehmen von der Ausgleichsregelung profitieren, die dem Anliegen des EEG beziehungsweise dem Umwelt- und Ressourcenschutz in besonderer Weise dienen.“
Dazu zählten Unternehmen, die durch die Herstellung von Ersatzbrennstoffen zu einer Verringerung des Verbrauchs fossiler Energieträger beitragen sowie Betriebe, die durch Recycling Sekundärrohstoffe gewinnen, die im Vergleich zum Primärrohstoff mit weniger Energie- und Rohstoffverbrauch in den Wirtschaftskreislauf zurückgeführt werden können. Als Beispiele hierfür nennt der BDE-Präsident das Kunststoffrecycling und die Kunststoffverarbeitung sowie das Stahl- und NE-Metallrecycling.
Laut der gemeinsamen BMU/BDE-Klimastudie hat die deutsche Siedlungsabfallwirtschaft und Altholzverwertung bereits 2006 circa 325 Petajoule an fossilen energetischen Ressourcen eingespart. Dank des Recyclings von Aluminium, Stahl, Kunststoffverpackungen, Siedlungsabfällen und Zink hätten im Jahr 2007 Importe im Wert von fast 5,3 Milliarden Euro eingespart werden können; davon seien gut 2,7 Milliarden Euro auf die Einfuhr der Materialien und knapp 2,6 Milliarden Euro auf Energieimporte entfallen, die für die Herstellung der Rohstoffe nötig gewesen wären.
In diesem Zusammenhang erwähnt der BDE auch das von der Bundesregierung am 29.02.2012 beschlossene Deutsche Ressourceneffizienzprogramm (ProgRess), in dem die große Relevanz der Kreislaufwirtschaft zur Ressourcenschonung hervorgehoben wird. Die Bundesregierung strebt darin an, den Beitrag der Kreislaufwirtschaft perspektivisch deutlich zu erhöhen.
„Vor diesem Hintergrund ist es für uns zum einen vollkommen unverständlich, dass die Aufbereitung von Abfällen zu Ersatzbrennstoffen schon nach dem derzeit gültigen EEG schlechter gestellt ist als die Gewinnung von Kohle, Erdöl und Erdgas sowie deren Aufbereitung und Verarbeitung. Zum anderen würde eine vollständige Herausnahme der Recyclingunternehmen aus der Besonderen Ausgleichsregelung des EEG die Ziele der Bundesregierung mit einem Schlag ad absurdum führen“, kommentiert Kurth.
Hintergrund für das gemeinsame Schreiben des Bundesverbands der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE), des Bundesverbands Sekundärrohstoffe und Entsorgung (bvse) und der Bundesvereinigung Deutscher Stahlrecycling- und Entsorgungsunternehmen (BDSV) ist ein für den 21. März im Bundeskanzelamt anberaumtes Treffen, auf dem gemeinsam mit den Ministerpräsidenten die Streichung der EEG-Umlagebefreiung von besonders energieintensiven Unternehmen beschlossen werden soll.