Der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE), der Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung (bvse), die Bundesvereinigung Deutscher Stahlrecycling- und Entsorgungsunternehmen (BDSV) sowie der Verband Deutscher Metallhändler (VDM) halten in der Stellungnahme zunächst fest, dass die Zahl von knapp 600 bisher bekannt gewordenen Untersagungen von gewerblichen Sammlungen in keiner Weise aussagekräftig ist. Keinesfalls könne aus dieser Zahl darauf geschlossen werden, dass die nicht untersagten Fälle künftig beanstandungsfrei fortgeführt werden könnten.
Es sei vielmehr so, dass das Anzeigeverfahren beliebig in die Länge gezogen werde und somit der Großteil der Untersagungen noch zu erwarten stehe. In etlichen Fällen hätten Landkreise auch eine eigene kommunale Sammlung bereits politisch beschlossen und mit deren Umsetzung begonnen. Den in diesen Landkreisen angezeigten gewerblichen Sammlungen solle so die Grundlage entzogen werden, die Untersagungen seien angekündigt.
Der BDE beklagt eine massive Rechtsunsicherheit, die seit Inkrafttreten des Kreislaufwirtschaftsgesetzes eingetreten ist. „Zahlreiche rechtlich nicht haltbare Auslegungen durch die öffentliche Hand sind bereits Gegenstand verwaltungsgerichtlicher Verfahren, es liegen bereits jetzt etliche Urteile vor. Die völlig uneinheitliche Praxis wird von dem politischen Willen bestimmt, gewerbliche Sammlungen mit allen Mitteln zu verdrängen“, kritisiert BDE-Präsident Peter Kurth.
So solle ganz offensichtlich eine abschreckende Wirkung erzielt werden. Die fehlende Investitionssicherheit schreckt dabei nach Ansicht des BDE-Präsidenten insbesondere mittelständische Unternehmen ab. „Vielfach wird Unternehmen aber auch nahegelegt, die Anzeigen zurückzuziehen, bevor sie mit erheblichen Kosten für die Untersagungen zu rechnen haben. Die gewerbliche Sammlung von Papier, die bereits durch das Altpapierurteil von Juni 2009 massiv eingeschränkt wurde, droht, mit dieser Auslegungspraxis endgültig zu verschwinden.“
“Kreislaufwirtschaftsgesetz wird missbraucht“
Für den bvse zeichnet sich immer mehr eine bundesweit abgestimmte Strategie ab, wonach sich viele Kommunen und deren kommunale Unternehmen Stoffströme zueignen, die in der Vergangenheit gar nicht oder nur am Rande zum kommunalen Geschäftsfeld gehörten. Nach den Worten von bvse-Präsident Bernhard Reiling wird das Kreislaufwirtschaftsgesetz missbraucht, um kommunale Monopole gerade in den Sekundärrohstoffmärkten zu errichten, die über ein Jahrhundert hinweg von privaten Unternehmen mit Pioniergeist und Innovationskraft erfolgreich aufgebaut und entwickelt worden sind.
Reiling: „Die Kommunen nutzen das Kreislaufwirtschaftsgesetz, um sich an einen von der privaten Entsorgungswirtschaft gedeckten Tisch zu setzen. Wir stellen derzeit ein aggressives kommunales „Rosinenpicken“ fest, das ohne Rücksicht auf die Existenz kleiner und mittelständischer Unternehmen vorangetrieben wird.“
Der Präsident der BDSV, Heiner Gröger, wird eigenen Worten zufolge als mittelständischer Metallrecyclingunternehmer tagtäglich damit konfrontiert, wie groß die Verunsicherung unter den vielen mobilen Sammlern geworden ist, die den Schrott an die Aufbereiter und Händler abliefern. „Wenn wir die kontinuierliche Zulieferung des Vormaterials sicherstellen wollen, haben wir gar keine andere Chance, als den mobilen Sammlern im Umgang mit den Behörden aktiv beizuspringen. Das bindet natürlich zusätzlich erhebliche Arbeitskraft bei den Recyclingbetrieben“, sagt Gröger. Großes Verständnis habe er dafür, dass sich der Unmut der mobilen Händler in Mahnwachen oder ähnlichen Aktionen äußert. „Bei vielen unserer Geschäftspartner stehen jetzt Existenzen auf dem Spiel.“
Die Verbände fordern gemeinsam eine Korrektur des KrWG, um der „unlauteren Umsetzungspraxis, die zu einer erheblichen Verschiebung des Wettbewerbs und zu einem merklichen Rückgang des Recyclings geführt hat, zeitnah Einhalt zu gebieten“, wie es in einer gemeinsamen Mitteilung heißt. Sie appellieren des Weiteren, zu prüfen, ob durch eine Durchführungsverordnung oder andere geeignete Auslegungsrichtlinien ein Mehr an Rechtssicherheit für gewerbliche Sammlungen erreicht werden kann.
Das Umweltministerium hatte verschiedene Verbände um entsprechende Einschätzungen gebeten, um der Verpflichtung aus der seinerzeit abgegebenen Protokollerklärung zu entsprechen, innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten des Kreislaufwirtschaftsgesetzes die Auswirkungen der Regelungen zur gewerblichen Sammlung auf Markt und Wettbewerb zu beurteilen, um auf Basis dieser Erkenntnisse ggf. Korrekturen am Gesetz vorzunehmen.