Das zur deutschen Alba Group gehörende Unternehmen kritisiert an dem Gesetzentwurf unter anderem, dass künftig für eine Sammelkategorie nur noch ein Sammel- und Verwertungssystem zulässig wäre. Viele Unternehmen würden aber das sogenannte „Splitten der Verpackungen“ im gewerblichen Bereich nutzen, wonach Teile der Verpackung zum Beispiel bei Interseroh und andere Teile bei einem Mitbewerber entpflichtet werden. „Im Haushaltsbereich stellt die ‚gesamthafte Teilnahme‘ ein praktisch unüberwindbares Hindernis für den freien Wettbewerb dar“, erklärt Franz Sauseng, Geschäftsführer von Interseroh Austria. Nutznießer wären laut Sauseng die Altstoff Recycling Austria (ARA) und deren Vereinsmitglieder.
Als Tochter eines deutschen Unternehmens sieht Interseroh Austria auch jene Textpassage im Gesetzesentwurf kritisch, wonach Unternehmen ohne „Sitz oder Niederlassung im örtlichen Geltungsbereich dieses Bundesgesetzes“ diskriminiert werden. Dies stehe im deutlichen Widerspruch zur europäischen Verpackungsrichtlinie, wonach Importprodukte ausdrücklich nicht benachteiligt werden dürfen.
Außerdem sei die geplante Abgrenzung zwischen Haushaltsverpackungen und gewerblichen Verpackungen im vorliegenden Gesetzesentwurf nicht nachvollziehbar. Ein Großteil der tatsächlich im Gewerbe anfallenden Verpackungen würde danach als Haushaltsverpackungen definiert. Weil derzeit beispielsweise etwa 80 Prozent der gewerblich anfallenden Kunststoffverpackungen, aber nur rund 30 Prozent der Haushaltsverpackungen recycelt werden, würde diese Regelung dazu führen, dass die hohen Recyclingquoten zurückgehen.