„Das 2007 in Kraft getretene Gesetz zur elektronischen Nachweisverordnung hat Mehrkosten in seiner Begründung noch ausgeschlossen“, sagt Bernhard Schulze Langenhorst, Vorsitzender des Fachbereichs Sonderabfallwirtschaft im BDE. „Im Gegenteil sollten Kosteneinsparungen aufgrund verringerten Vollzugsaufwandes erfolgen. Wir haben dieses damals schon für unrealistisch gehalten und vor Kostensteigerungen gewarnt. Diese Kritik aus der Praxis ist seinerzeit vom Tisch gewischt worden.“ Nun seien aber von verschiedenen Bundesländern Gebührenänderungen angesetzt worden, deren Summen „erheblich“ seien. „Aus Sicht des Fachbereichs Sonderabfallwirtschaft sind die in Anbetracht der abfallrechtlichen Überwachung durch die Zentrale Koordinierungsstelle der Länder zu erwartenden Kosten nicht hinnehmbar und führen zu erheblichen Mehrbelastungen für die Entsorger“, so Schulze Langenhorst weiter.
Der Fachbereichs Sonderabfallwirtschaft beklagt weiters, dass weder Verbände noch Wirtschaftsvertreter im Vorfeld der Gebührenanpassungen gehört wurden. Wie der Verband weiter mitteilt, werden Mitgliedsunternehmen des BDE nun prüfen, ob und in welchen Bundesländern rechtliche Schritte gegen einzelne Gebührenregelungen erfolgen werden.