In dieser Sammelgruppe, zu der Informations- und Telekommunikationsgeräte sowie Geräte der Unterhaltungselektronik gehören, ist zugleich die Optierung gestiegen. Eine Steigerung weist auch die Sammelgruppe 2 auf. Durch die Optierung kann ein öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger gemäß Elektrogesetz die gesamten Altgeräte einer Sammelgruppe für jeweils mindestens ein Jahr von der Bereitstellung zur Abholung und damit aus der Abholkoordination befreien. Nach der Jahres-Statistik-Meldung für 2011 sind die Mengen, die die örE über die Optierung selbst zurückgenommen haben, in der Sammelgruppe 3 von 56.499 (2010) auf 76.644 Tonnen (2011) gestiegen. In der Gruppe 5 erhöhte sich die Menge von 50.601 (2010) auf 55.627 Tonnen (2011).
Die Entwicklung der Jahres-Statistik-Meldungen zeigt darüber hinaus, dass die Hersteller im Rahmen der Abholkoordination zwischen 2011 und 2010 deutlich weniger Mengen abgeholt haben. Die stärksten Rückgänge sind in den Sammelgruppen 3 und 5 zu verzeichnen. In der Gruppe 3 reduzierte sich der WEEE-Output von 277.071 Tonnen (2010) auf 196.122 (2011). In der Gruppe 5 fiel die gemeldete Menge von 45.503 auf 30.379 Tonnen. Für 2012 seien bislang nur rund 250.000 Tonnen WEEE-Output im Rahmen der Abholkoordination gemeldet wurden, sagte Goldberg in Münster. Die Mengen der öffentlich-rechtlichen Entsorger (örE) für 2012 seien noch nicht bekannt. Allerdings würde jeder zehnte örE nicht melden. Um dem entgegenzuwirken, müsste den Kommunen beispielsweise die Optierung untersagt werden, wenn sie nachweislich keine Mengen melden.
Der EAR-Geschäftsführer stellte in Frage, ob Deutschland die neuen Sammelquoten aus der WEEE-Novelle erfüllen kann. Zur Begründung verwies er auf die zunehmenden Erlöse für E-Schrott und die damit einhergehende Zunahme der Diebstähle und Beraubungen. Erschwerend wirkten auch die zunehmenden illegalen Sammlungen sowie die Optierungen der örE. Problematisch sei auch der für 2018 geplante Übergang von 10 auf 6 Gerätekategorien, weil die Reduzierung der Kategorien eine umfangreiche Umschlüsselung nach sich ziehen werde. Goldberg ließ erkennen, dass er nicht davon ausgeht, dass damit das Ziel des Bürokratieabbaus erreicht werden kann.
Um mehr Transparenz und Kontrolle zu erreichen, schlägt der EAR-Geschäftsführer ein Bündel von Maßnahmen vor. Dazu zählt er die Erfassung aller Sammel- und Abholstellen der örE, herstelleräquivalente Meldepflichten für örE im Falle der Optierungsausübung sowie die vorherige Anzeige von Hersteller-Eigenrücknahmen und generell die Erschwerung von „Cherry-Picking“. Darüber hinaus müsste es eine verstärkte Marktbeobachtung und Identifizierung von Trittbrettfahrern, eine intensivere Überprüfung aller Mengenmeldungen und eine stärkere Einbindung des Umweltbundesamtes beim Vollzug von Ordnungswidrigkeiten geben.