Allgemein wird erwartet, dass der Arbeitsentwurf, der die Novellierung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) einleiten soll, bald veröffentlicht werden soll. Nachdem der bvse auf seinem 11. Elektro(nik)-Altgeräte-Tag Ende Oktober in Stuttgart seine Vorstellungen schon veröffentlicht hat, legt der Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung (bvse) nun in dem Schreiben noch einmal nach.
Hinsichtlich der Diskussion um einen Re-Use Anteil spricht sich der bvse gegen eine verpflichtende Quote aus. Altgeräte aus dem privaten Bereich, die noch verkauft werden können, würden bei ebay oder anderen Plattformen gehandelt. Der Konsument, so der bvse, kenne diese Wege ganz genau.
Die Altgeräte aus dem Gewerbe seien für eine Wiederverwendung in der Regel nicht geeignet. „Die unzureichende Gerätequalität im Stoffstrom der B2C-Geräte schließt eine Wiederverwendung aus“, so Fachreferent Andreas Habel, der befürchtet, dass als Folge eines Re-Use unter „dem Deckmantel“ der Weiterverwendung ein künstlicher Stoffstrom für den Export erzeugt werde und „damit die leistungsfähigen Recyclingstrukturen in Deutschland geschwächt würden“.
Im Zusammenhang mit der bevorstehenden Novelle des ElektroG untermauert der bvse seine Forderung Nachtspeicherheizgeräte zwingend in einer eigenen Sammelgruppe zu erfassen. Über ihren offenen Anwendungsbereich lasse die Europäische Elektro- und Elektronikaltgeräte-Richtlinie WEEE zwar grundsätzlich eine gemeinsame Erfassung mit anderen Wärmeüberträgern zu, der bvse lehnt diese Lösung allerdings ab, denn eine solche Neuregelung würde eine gemeinsame Erfassung mit Kühlgeräten bedeuten.
Alle Kühlgerätearten sollten in spezialisierten Anlagen behandelt werden
„Die Anlagen zur Aufbereitung von Kühlgeräten sind aber meist nicht für die Annahme von asbesthaltigen Abfällen ausgelegt und auch nicht zur Annahme berechtigt“, erläutert Klaus Müller die Position seines Verbandes. Er weist in dem Schreiben auch darauf hin, dass bei einem gemeinsamen Transport das Risiko von Beschädigungen bestehe, die zum Austritt asbesthaltiger Fasern führen könnte.
Der bvse fordert daher, dass asbesthaltige Nachtspeicheröfen direkt nach der fachgerechten Demontage oder der separaten Erfassung an einer Sammelstelle ausschließlich den zugelassenen Fachbetrieben zugeführt werden. Des Weiteren seien bei Annahme durch die Kommune auch dort die gleichen Qualifikationen im Umgang mit asbesthaltigen Nachtspeichergeräten zu schaffen, die für privatwirtschaftliche Unternehmen gelten. Eine Deponierung von Nachspeichergeräten durch die Kommune sei zu untersagen, da sie den Zielen und Vorgaben des ElektroG widerspreche.
Gleichzeitig weist der bvse darauf hin, dass sichergestellt werden müsse, dass alle Kühlgerätearten in den spezialisierten Anlagen behandelt werden. Der steigende Anteil FCKW-freier Kühlgeräte im Rücklauf dürfe nicht bedeuten, dass eine Behandlung in herkömmlichen Shredderanlagen geduldet werde. In der Praxis könne nicht sicher ausgeschlossen werden, dass dort nicht auch FCKW-haltige Geräte mitbehandelt würden und so klimaschädliche Gase freigesetzt werden.
Laufzeit der Optierung auf ein Jahr begrenzen
Der bvse spricht sich in dem Schreiben ausdrücklich für die geteilte Produktverantwortung und damit für die Möglichkeit der Kommunen aus, bestimmte Gerätegruppen selber zu vermarkten (Optionsmodell). Die Laufzeit der Optierung sollte jedoch auf ein Jahr begrenzt bleiben und danach wieder eine Neuausschreibung erfolgen. So werde sichergestellt, dass die Leistung zu gängigen Marktpreisen angeboten und außerdem der sehr volatilen Preisentwicklung auf den Rohstoffmärkten ausreichend Rechnung getragen wird.
„Bereits im letzten Jahr haben wir betont, dass es das Ziel der Novelle sein muss die Elektro(nik)-Altgerätemengen zu steigern und die Mengen in die richtigen Hände zu geben. Wir begrüßen, dass sich nun auch andere Verbandsvertreter dieser Forderung öffentlich angeschlossen haben“, so bvse-Vizepräsident Klaus Müller.
Es sei nur konsequent, dass lediglich Fachbetriebe die Altgeräte behandeln dürfen. Es müsse bei der Novellierung gewährleistet werden, dass die Elektroaltgeräte qualifiziert recycelt werden. Zwar hätten Hersteller und Kommunen die Pflicht nur Unternehmen zu beauftragen, die als Erstbehandlungsanlagen nach dem ElektroG zertifiziert sind. Die Erfahrungen der letzten Jahre hätten jedoch gezeigt, dass dies nicht immer geschehen sei. Deshalb stelle, wie es der bvse schon im Oktober letzten Jahres vorgeschlagen hatte, ein „öffentliches Erstbehandler-Kataster“ eine gute Hilfestellung dar, betonte der Fachverbandsvorsitzende abschließend.