„Denn selbst nach den Zahlen des BDE erbringen die Kommunen in mehr als der Hälfte der Fälle die Sammelleistung nicht selbst, sondern sie beauftragen private Unternehmen mit der Erfassung“, erklärt der VKU. Das zeige, dass es gut ausgebaute Kooperationsbeziehungen zwischen Kommunen und der privaten Entsorgungswirtschaft gebe, die von kommunaler Seite keinesfalls infrage gestellt würden.
Wenn in Einzelfällen die Erfassung kommunalisiert werde, sei damit regelmäßig die Erwartung der Kommune verbunden, die Leistung mit einem eigenen Unternehmen kostengünstiger oder bürgerfreundlicher erbringen zu können. „Keine Kommune rekommunalisiert die Restmüllerfassung in der Erwartung, dass es hierdurch für die Bürger teurer wird“, betont der VKU. Es sei gut und richtig, dass die privaten Entsorgungsunternehmen auch durch die Option der Rekommunalisierung unter einen Wettbewerbsdruck im Sinne der Bürgerinnen und Bürger gesetzt würden und sich nicht auf einem einmal erteilten Auftrag ausruhen würden.
Dass das Recycling der Abfälle durch eine kommunale Eigenerbringung der Erfassung geschwächt würde, entbehre jeder empirischen Grundlage. Die kommunalen Unternehmen würden vielmehr das Recycling zur Umsetzung der neuen Abfallhierarchie weiter ausbauen und intensivieren.