In Zukunft soll laut dem Verordnungsentwurf bei der Abgabe von Getränkeverpackungen mit Pfand darauf hingewiesen werden, ob es sich um Einweg- oder Mehrwegverpackungen handelt.
Hintergrund der Verordnung sei die Tatsache, so der Bundestag, dass nach Erhebungen der Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung (GVM) der Anteil von Mehrweg- und ökologisch vorteilhaften Einweg-Getränkeverpackungen in der Zeit von 2004 bis 2010 von 71,1 Prozent auf 50,1 Prozent gesunken ist.
Eine weitere Studie im Auftrag des Umweltbundesamtes habe gezeigt, dass viele Verbraucher Probleme bei der Unterscheidung von Mehrweg- und Einweggetränkeverpackungen hätten. Mit der Pflicht, die Verbraucher am Verkaufsort zu informieren, soll es diesen erleichtert werden, sich für die Getränkeverpackung zu entscheiden, „die ihren ökologischen Ansprüchen“ genügt.