Die Novelle der Berliner Sonderabfallgebührenordnung ist zum 1. Februar 2013 in Kraft getreten, die Novelle der entsprechenden Brandenburger Sonderabfallgebührenordnung steht kurz bevor. Aus diesem Anlass hat die SBB ein „Sonderforum Gebühren 2013“ mit Erläuterungen, Berechnungsbeispielen sowie den Texten der Gebührenverordnungen vorbereitet.
Der Aufsichtsrat der SBB hat für das Geschäftsjahr 2013 ab Inkrafttreten der neuen Gebührenordnungen folgende Prozentsätze für die Tarifstellen 1 und 5 beschlossen:
– Abfälle zur Beseitigung: 2,0 Prozent der Entsorgungskosten
– Abfälle zur Verwertung: 1,75 Prozent der Entsorgungskosten.