SBB erklärt neue Sonderabfallgebührenordnungen

Nach 18-jähriger Geschäftstätigkeit hat die Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin (SBB) ihre Gebührenerhebung neu geordnet. Die Überarbeitung war laut SBB erforderlich, um den veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen aus dem EU-Recht und dem neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz gerecht zu werden.

Die Novelle der Berliner Sonderabfallgebührenordnung ist zum 1. Februar 2013 in Kraft getreten, die Novelle der entsprechenden Brandenburger Sonderabfallgebührenordnung steht kurz bevor. Aus diesem Anlass hat die SBB ein „Sonderforum Gebühren 2013“ mit Erläuterungen, Berechnungsbeispielen sowie den Texten der Gebührenverordnungen vorbereitet.

Der Aufsichtsrat der SBB hat für das Geschäftsjahr 2013 ab Inkrafttreten der neuen Gebührenordnungen folgende Prozentsätze für die Tarifstellen 1 und 5 beschlossen:
– Abfälle zur Beseitigung: 2,0 Prozent der Entsorgungskosten
– Abfälle zur Verwertung: 1,75 Prozent der Entsorgungskosten.

Das SBB-Sonderforum Gebühren 2013 finden Sie unter
http://www.sbb-mbh.de/publikationen/sbb-forum-start/

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