Die nun im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Änderungen harmonisierten die Liste der Produkte, die als „Verpackung“ definiert werden. Laut CEPI fallen industrielle Papierkerne unter die Ausnahmen, weil
– Sie als Teil der Produktionsanlagen aller dem Druck vor- und nachgelagerten Produktionsstufen gedacht sind“. Sie seien auch für Verwertungsmaschinen vorgesehen, wo ein defekter Papierrollenkern zur Ausmusterung der ganzen Papierrolle führen könne.
– Diese Kerne sind ein integraler Teil eines Produktes, die zur Umschließung, Unterstützung oder Konservierung dieses Produkts während seiner gesamten Lebensdauer benötigt werden.
– Sowohl Kerne als auch Rollen sind zur gemeinsamen Verwendung bestimmt.
– Sie würden viele Male wiederverwendet werden.
– Sie werden nicht dazu gebraucht, ein Produkt als Verkaufseinheit zu präsentieren, da Papier pro Tonne und nicht pro Kern verkauft wird.