Zur Behandlung gefährlicher und zum Stauben neigender Abfälle fehle der RCO eine emissionsdichte Verarbeitungshalle, welche die Umgebung vor schädlichen Einflüssen schützen soll. Der Bauantrag einer solchen Halle sei aufgrund schwerwiegender Mängel vom TLVwA abgelehnt worden. Gefährdungen für Menschen und Umwelt könnten nicht ausgeschlossen werden, warnt die DUH.
Weil das Unternehmen keine genehmigungsfähigen Konzepte zum Hallenneubau oder für funktionsfähige Entwässerungsanlagen habe vorlegen können, fordert die DUH die Schließung der Anlage. „Eine Abfallbehandlungsanlage, welche gefährliche Abfälle verarbeitet und nicht in der Lage ist, grundlegende Genehmigungsvoraussetzungen zu erfüllen, ist ein Risiko für Anwohner und Umwelt. An solche Anlagen werden ganz bewusst hohe Ansprüche gestellt, welche die RCO nicht erfüllt“, sagt der DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.
Aufgrund einer vom Verwaltungsgericht (VG) Gera erlassenen einstweiligen Anordnung darf das Recyclingunternehmen zunächst weiterarbeiten. Das VG Gera hob hervor, dass ein Vorgehen der Behörden gegen die RCO ungerechtfertigt sein könnte, da diese jahrelang nichts beanstandet hätten. „Dass Behörden trotz jahrelanger Beschwerden von Anwohnern ihren Kontrollpflichten nicht ausreichend nachgekommen sind, kann kein Freifahrtschein für einen weiteren problematischen Anlagenbetrieb sein“, kritisiert Resch. Eine Behandlungshalle zur Verarbeitung gefährlicher Abfälle ist Stand der Technik und wurde nicht ohne Grund als Genehmigungsvoraussetzung festgelegt.
Obwohl die RCO Recycling GmbH ihre Abfallbehandlungsanlage nicht genehmigungskonform betreibe und es wiederholt zu behördlichen Beanstandungen gekommen sei, so die DUH, sei das Unternehmen von der Entsorgungsgemeinschaft Mitteldeutschland e.V. (EGM) im Januar 2013 als vorbildlicher Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert worden. „Wären die tatsächlichen Probleme des Anlagenbetriebs berücksichtigt worden, hätte die RCO nicht als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert werden dürfen“, kritisiert der DUH-Projektmanager für Kreislaufwirtschaft Thomas Fischer. Weil RCO wesentliche Anforderungen an die Tätigkeit eines Anlagenbetreibers nicht erfülle, sei nach der Entsorgungsfachbetriebsverordnung eine Zertifizierung des Unternehmens nicht statthaft.
Bereits im Jahr 2012 habe das TLVwA Zweifel an der Zertifizierung der RCO durch die EGM geäußert. Der Prüfbericht, so die Kritik des Landesverwaltungsamtes, enthalte keinerlei Anmerkungen zur problematischen Situation vor Ort, die weit von den Zuständen abweicht, die für eine Genehmigung des Betriebs notwendig seien. Die DUH fordert vom Landesamt für Umwelt Sachsen-Anhalt (LAU) eine Überprüfung des Zertifizierers EGM und vom TLVwA eine Kontrolle des Zertifizierungsverfahrens der RCO vom Januar 2013.