Der, wie es in einer Mitteilung des Bundesverbands Sekundärrohstoffe und Entsorgung (bvse) heißt, durch Überkapazitäten in der Müllverbrennung hervorgerufene ruinöse Wettbewerb um Altkunststoffe und die auf 20 Jahre alten Vorgaben basierende Verwertungspolitik der Dualen Systeme führen in Summe zu ständig nachlassendem Qualitätsbewusstsein bei der Kunststoffsortierung.
Die bvse-Mischkunststoffverwerter, die zusammengenommen rund 300.000 Jahrestonnen an Verarbeitungskapazität haben, hatten große Hoffnungen in ein Wertstoffgesetz, das jetzt aber mangels Einigungswillen zwischen Kommunen und Privatwirtschaft um die „Vorherrschaft“ vom Bundesumweltminister auf die lange Bank geschoben werde. Sie plädieren daher für eine Politik der kleinen Schritte, die unstreitige und notwendige Weiterentwicklungen ermöglicht.
In dieser Legislaturperiode könnte noch folgendes umgesetzt werden:
1. Der Bundesumweltminister könne mit den Bundesländern die werkstofflichen Verwertungsquoten für Verkaufsverpackungen aus Kunststoff zeitnah und in jährlichen 5-Prozent-Stufen von heute 36 auf 54 Prozent der in den Markt gebrachten Verpackungsmenge anheben. Damit könne das Wertstoffgesetz vorbereitet werden, denn es würden Investitionen ermöglicht und das System komme wieder unter Qualitätsdruck. Die Recycler legen Wert auf die Feststellung, dass dieser ordnungspolitische Eingriff deshalb erforderlich ist, weil es derzeit eine Wettbewerbsverzerrung zugunsten der Verbrennung gibt.
2. Das Einschleusen von Wasser in das System der Kunststoffverwertung durch Lagerung von Leichtverpackungen im Freien an Übergabestellen und in Sortieranlagen müsse ein Ende haben. Die nachweislich viel zu hohe Wassermenge in den sortierten Verpackungen von durchschnittlich 10 bis 15 Prozent sei die alleinige Ursache dafür, dass die ohnehin zu niedrigen Quotenvorgaben der Verpackungsverordnung heute noch erfüllt werden. Die Mischkunststoffverwerter, die dieses Wasser energieintensiv und teuer entfernen müssten, fordern daher, Mengen- und Quotenberechnungen nur noch auf Basis der Trockengewichte durchzuführen. Hier seien die Bundesländer gefordert.
3. Sortieranlagen und Duale Systeme müssten daran arbeiten, dass die Sortiervorgaben für Mischkunststoffe, auch wirklich eingehalten werden. Heute sind nachweislich 80 Prozent der erzeugten Mischkunststoffe schlechter als verlangt und bezahlt – ein Trend der seit Jahren anhält und der durch die anspruchslosen Verbrennungsanlagen noch gefördert wird.
4. Sortierer und Verwerter müssten in die Lage versetzt werden, bilaterale Qualitätsvereinbarungen mit monetären Anreizen zu schließen. Dazu müssten aber alle Dualen Systeme für ihre Verwerter Transparenz über die Mengenherkunft herstellen.