Der in der Richtlinie VDI 2095 Blatt 2 „Emissionsminderung; Lagerung, Umschlag und Behandlung von gemischten Bau- und Abbruchabfällen, Sperrmüll sowie Gewerbeabfällen“ beschriebene Gesamtprozess der Behandlung umfasst die Anlieferung und Lagerung des Ausgangsmaterials, die Aufbereitung einschließlich Zerkleinerung, Klassierung und Sortierung sowie die Förderung und Lagerung der erzeugten Materialien und die notwendigen Transporte.
Auch die, wie es der Verein Deutscher Ingenieure (VDI) ausdrückt, oft unterschätzten organisatorischen Maßnahmen werden ausführlich behandelt. So müsse bei Anlagen, die Abfälle aufnehmen und aufbereiten, über eine Betriebsordnung festlegt und auch dem Anlieferverkehr signalisiert werden, welche Maßnahmen zur Emissionsminderung auf dem Betriebsgelände gelten. Dazu zählten beispielsweise Geschwindigkeitsbeschränkungen, Abplanen von Fahrzeugen, Benutzung von Reifenwaschanlagen oder Durchfahrbecken. Zusätzlich könne bereits im Vorfeld der Anlieferung durch gezielte Beratungen des Anlieferers und Kontrollen der Baustellen eine Optimierung des Inputs und eine Reduzierung der Störstoffe erreicht werden.
Die neue VDI-Richtlinie wendet sich an Vertreter von Bau-und Abbruchunternehmen, Aufsichtsbehörden, Prüfstellen, Berufsgenossenschaften sowie Architekten- und Planungsbüros. Herausgeber der Richtlinie ist die Kommission Reinhaltung der Luft im VDI und DIN. Die Einspruchsfrist endet laut VDI am 30. April 2013.
Die Richtlinie ist ab sofort als Entwurf zum Preis von 71,80 Euro beim Beuth Verlag (Tel.: +49 (0)30 2601-2260) erhältlich. Weitere Informationen und Onlinebestellungen unter www.vdi.de/2095 oder www.beuth.de.