Hintergrund ist die Erklärung der Bundesregierung, die erst im Vermittlungsausschuss zustande gekommenen Regelungen zur gewerblichen Sammlung „binnen eines Jahres nach Inkrafttreten dieser Regelungen“ zu überprüfen. Und zwar, ob die mit der Neuregelung der gewerblichen Sammlung angestrebten Ziele der Stärkung des Wettbewerbs und der Verbesserung der Qualität und Quantität des Recyclings erreicht worden sind, oder ob diese überhaupt erreicht werden können.
Bis zum 1. März haben die Verbände Zeit, ihre schriftliche Stellungnahme abzugeben.