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Anklage gegen Geschäftsführer des Abfallunternehmens S.D.R. Biotec

Die Staatsanwaltschaft Leipzig hat am vergangenen Freitag die Anklage gegen zwei Geschäftsführer des sächsischen Abfallunternehmens S.D.R. Biotec Verfahrenstechnik in besonders schwerem Fall bekanntgegeben. Damit bestätige sie die Vorwürfe der Deutschen Umwelthilfe (DUH), die dem Unternehmen seit 2009 zahlreiche Verstöße bei der Entsorgung giftiger Abfälle vorwirft.
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Die Umweltschutzorganisation hatte eigenen Angaben zufolge die Behörden auf ihren Verdacht aufmerksam gemacht und eigene Recherchen vor Ort durchgeführt. Die Firma S.D.R. Biotec habe in der Vergangenheit versprochen, hochgiftigen Sondermüll in weitgehend ungefährliches Deponiegut zu verwandeln, das kostengünstig auf oberirdischen Deponien gelagert werden könne.

„Von der DUH veranlasste Bodenproben aus der unmittelbaren Umgebung des Betriebsgeländes ergaben, dass der Boden weit über die zulässigen Grenzwerte hinaus mit Schwermetallen wie Blei, Cadmium, aber auch Arsen belastet war“, erklärt der DUH-Projektmanager für Kreislaufwirtschaft Thomas Fischer. Weitere Recherchen hätten bestätigt, dass Abfälle der S.D.R. Biotec auch nach der Behandlung noch giftig gewesen seien. Fischer kritisiert, dass sowohl das zuständige Landratsamt Nordsachsen als auch das sächsische Umweltministerium trotz dieser Erkenntnisse jahrelang nicht einschritten und dadurch die Gesundheit der Anwohnerinnen und Anwohner sowie die Umwelt gefährdete.

Ermittlungen des Landeskriminalamtes Sachsen und der Staatsanwaltschaft Leipzig hätten den Verdacht bestätigt, dass in der Abfallbehandlungsanlage in Pohritzsch von 2007 bis Anfang 2011 gefährliche Abfälle nicht stabilisiert sowie falsch deklariert worden seien. In diesem Zeitraum wurden nach Schilderung der DUH erhebliche Mengen angeblich ungefährlicher Abfälle auf mindestens acht Deponien in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen abgelagert. Es müsse nun geklärt werden, warum giftige Abfälle überhaupt auf ungeeignete Deponien gelangen konnten und welche Gefahren von ihnen ausgehen, so die Umweltschutzorganisation.

Die DUH fordert Kontrollbehörden auf, „offensichtliche Verstöße gegen Genehmigungsvorschriften, wie beispielsweise durch das Thüringer Abfallunternehmen RCO Recycling-Centrum, sofort und energisch zu ahnden“. Bei anhaltenden Verstößen seien nicht ordnungsgemäß arbeitende Unternehmen zum Schutz von Anwohnern, Mitarbeitern und der Umwelt zu schließen.

Quelle: DUH, mku

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