„Es bleibt selbstverständlich auch zukünftig dabei, dass die Gebühren nur die notwendigen Kosten der SBB decken“, schreibt die SBB in einer Mitteilung. Die Gebührenverteilung werde gerechter, die Gebührensumme bleibe gleich. Dabei sinke der Gebührensatz für zuweisungsbedürftige Abfälle deutlich.
Um die Kosten gerechter zu verteilen, sollen zukünftig jegliche Amtshandlungen der SBB gebührenpflichtig werden. Alle bei der SBB eingehenden Vorgänge würden geprüft. Diese Tätigkeit erstreckt sich laut SBB auch auf diejenigen Fallkonstellationen, in denen keine Zuweisungsbescheide ergehen oder Entsorgungsnachweise zu bestätigen sind. Das bedeute, dass zum Beispiel auch Nachweise im Privilegierten Verfahren und Abfallverwertungen für SBB-Kunden nicht mehr kostenfrei bleiben. Im Gegenzug würden die Gebühren für die Bestätigung von Nachweisen abgeschafft.
Für die Gebührenerhebung ergeben sich laut SBB folgende Änderungen: Die Gebühr wird generell (sowohl für gefährliche Abfälle zur Beseitigung wie auch für gefährliche Abfälle zur Verwertung) als Prozentsatz der jeweiligen Entsorgungskosten pro Begleitschein erhoben (nicht wie bisher nur für zugewiesene Abfälle). Dabei wird der Prozentsatz niedriger ausfallen als bisher.
Der Prozentsatz für die Prüfung bei Abfällen zur Verwertung wird um 0,25 Prozent gegenüber Abfällen zur Beseitigung reduziert.
Basis der Gebührenberechnung sind die tatsächlichen Entsorgungskosten. Das bedeutet, dass die SBB dann Rechnungskopien sämtlicher Entsorgungen gefährlicher Abfälle benötigt (sowohl für Abfälle zur Beseitigung wie auch Abfälle zur Verwertung).
Die neuen Regelungen seien das Ergebnis intensiver Abstimmungen der Gremien der SBB mit den zuständigen Behörden Brandenburgs und Berlins. In diesem Zusammenhang wurden laut SBB auch externe Fachleute in die Beratung mit einbezogen.