Durch eine Novelle zum Abfallwirtschaftsgesetz sowie eine neue Verpackungsverordnung soll der Wettbewerb beim Verpackungsabfallrecycling verstärkt werden, insbesondere sollen andere Unternehmen dem ARA-System Konkurrenz machen dürfen. „Anerkannt ist die sehr gute abfallwirtschaftliche, ökologische und ökonomische Performance des ARA-Systems, das derzeit in Österreich für das Verpackungsrecycling verantwortlich ist“, erklärt der Leiter der umweltpolitischen Abteilung in der Wirtschaftskammer Österreich, Stephan Schwarzer.
Im Vergleich zu Deutschland seien die Verwertungstarife in Österreich wesentlich günstiger. Schwarzer: „Es ist nachvollziehbar, die ARA dem Wettbewerb aussetzen zu wollen. Dabei soll aber das hohe Niveau des Status Quo nicht gefährdet werden. Die Entwicklung in Deutschland, das vor einigen Jahren den Wettbewerb eingeführt hat, zeigt, dass Fundamente eines gut funktionierenden Systems sehr rasch ins Rutschen kommen können, wenn nicht gegengesteuert wird. Die Entwürfe lassen dazu noch wesentliche Antworten vermissen“.
Wie teuer die Verpackungssammlung ist, hänge vor allem von der Qualität und Reinheit des Sammelguts ab. Verschlechtern sich diese, schnellten die Kosten in die Höhe. Wichtig sei auch die Beteiligungsquote: Je mehr Betriebe sich vollständig an den Kosten beteiligen würden, desto niedriger seien die Tarife, die jeder einzelne tragen muss. „In Deutschland hat sich sowohl die Qualität des Sammelguts verschlechtert als auch die Trittbrettfahrerquote erhöht, dies darf in Österreich nicht passieren“, warnt Schwarzer.
Geplante Verpflichtungen für Betriebe sind fragwürdig
Weil auch das Umweltministerium laut der Wirtschaftskammer Sorge hat, dass die Qualität sich verschlechtern könnte, will es mit den Entwürfen zahlreiche neue Verpflichtungen einführen, die die Inverkehrbringer, die gewerblichen Anfallstellen und die ARA betreffen. „Damit würden die Freiräume der jetzt schon detailverliebten Verordnung jedoch noch weiter eingeschränkt. Außerdem schießen einige der nun geplanten Verpflichtungen für Betriebe am Ziel der Qualitätserhaltung vorbei. Wir müssen Erleichterungen für die betroffenen Betriebe schaffen, statt zusätzlich neuen Reglementierungs-Ballast aufzubauen“, unterstreicht der WKÖ-Experte.
Einige dieser geplanten Verpflichtungen seien zudem verfassungsrechtlich und wettwerbsrechtlich überaus fragwürdig, so Schwarzer: „Wenn Verpackungen künftig an Systeme übergeben werden müssen und nicht mehr an Entsorger verkauft werden dürfen und wenn Gewinne der ARA aus Vorperioden nicht mehr bei der Kalkulation der Tarife der Folgeperiode mindernd berücksichtigt werden können, greifen die Entwürfe in Eigentumsrechte ein. Auch bestehen wettbewerbsrechtliche Bedenken gegen die beiden Varianten der Ausschreibung von Sammelregionen sowie gegen das wettbewerbsfeindliche Verbot der Errichtung von Sammelschienen neben dem Hauptsystem“.
Weitere Overheadkosten vermeiden – Belebung statt Belastung
Die jetzigen Entwürfe brächten zwar in einigen Punkten Verbesserungen im Vergleich zu den Vorentwürfen. So werde die Kostenbelastung der Wirtschaft durch Vergütungen an die Gemeinde einer eigenen Vereinbarung überlassen, die auch die Qualität und die Kosteneffizienz der Sammlung positiv beeinflussen kann. Dadurch könnten im Gegenzug Kosten wegfallen. Auch verzichten die Entwürfe auf weitere Erhöhungen der ohnedies bereits vorbildlichen Sammel- und Verwertungsquoten.
Zu begrüßen sei auch die Festlegung, dass Lizenznehmer nicht mehr diskriminiert werden dürfen. „Warum aber eine zweifelhafte Vermeidungsabgabe verdreifacht werden soll, ist schleierhaft. Hier treten wir für einen sorgsameren Umgang mit den Geldern der Konsumenten und der Wirtschaft ein. Auch den Aufbau neuer Verwaltungsstrukturen sehen wir kritisch. Sinnvoller wäre es, die bereits bestehenden Einrichtungen zu straffen. Es kann nicht sein, dass jede Novelle neue Overheadkosten erzeugt“, betont Schwarzer.