Die Landesregierung komme damit ihrer Verantwortung für eine gesicherte, ordnungsgemäße und umweltgerechte Beseitigung von gefährlichen Abfällen nach. Zudem erhalte die baden-württembergische Wirtschaft durch den bis ins Jahr 2021 reichenden Teilplan die notwendige Planungssicherheit, erklärte der Landesumweltminister.
„Um Gefahren von den Bürgern fernzuhalten, dokumentiert der Teilplan die langfristige Entsorgungskonzeption und sichert gemeinsam mit den gesetzlichen Nachweispflichten eine lückenlose Kontrolle des Verbleibs der gefährlichen Abfälle“, sagte Untersteller. Im Dialog mit der Wirtschaft strebe das Land zudem eine ständige Weiterentwicklung zu einer Kreislaufwirtschaft an, in der Abfälle weitestgehend vermieden und ihr Gefährdungspotenzial so weit wie möglich verringert würden.
Der jetzt veröffentlichte Teilplan gefährliche Abfälle wurde im Entwurf am 17. April 2012 vom Kabinett gebilligt. In der anschließenden öffentlichen Anhörung gingen von privater Seite keine, von Verbänden und Behörden rund 25 Einwendungen und Anregungen ein. Der daraufhin zum Teil überarbeitete Teilplan wurde am 11. Dezember 2012 vom Ministerrat angenommen, schildert das baden-württembergische Umweltministerium den Ablauf.
Der Teilplan umfasst den Planungszeitraum bis 2021. Er enthält Ausführungen zu den Rechtsgrundlagen sowie zu Art, Menge, Ursprung und Verbleib der gefährlichen Abfälle. Ausgehend vom Ist-Zustand werden die Entsorgungsstruktur und die sie tragenden Leitgedanken dargestellt. Daran schließt sich eine Mengenprognose (für 2016 und für 2021) und der Vergleich von Anlagenbestand und künftigem Anlagenbedarf an. Des Weiteren werden die abfallwirtschaftlichen Ziele Baden-Württembergs dargestellt.
Entsorgungssicherungsvertrag
Im Zusammenhang mit der Erstellung des Teilplans hat das Land Baden-Württemberg laut Ministerium im Jahr 2012 mit zwei Betreibern von Verbrennungsanlagen für gefährliche Abfälle in Bayern und Hessen einen langfristigen Entsorgungssicherungsvertrag zu Gunsten der baden-württembergischen Wirtschaft geschlossen. Im Falle eines – derzeit nicht absehbaren – Entsorgungsengpasses habe das Land einen Anspruch auf die Entsorgung gefährlicher Abfälle mit einem Kontingent von jeweils 10.000 Tonnen.
In Baden-Württemberg fielen den Angaben des Umweltministeriums zufolge im Jahr 2010 über 1,43 Millionen Tonnen gefährliche Abfälle an. Die Löwenanteile verteilen sich dabei auf Bau- und Abbruchabfälle und auf produktionsspezifische Abfälle.