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Gericht untersagt Vertrieb von Lampen mit zu hohem Quecksilbergehalt

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) begrüßt die Entscheidung des Landgerichts Stade von Ende 2012, den Vertrieb von Energiesparlampen mit zu hohem Quecksilbergehalt zu untersagen. Der DUH fordert nun bessere Kontrollen durch die zuständigen Behörden.
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Die DUH hatte bei mehreren Laboranalysen von verschiedenen Brilliant-Energiesparlampen deutliche Überschreitungen des gesetzlich erlaubten Grenzwerts für Quecksilber festgestellt. In einem Fall überschritt der gemessene Höchstwert mit 13 Milligramm (mg) den damals gesetzlich erlaubten Grenzwert um mehr als das Doppelte.
Weil das Unternehmen einer Aufforderung der Umweltschutzorganisation nicht nachkam, den Vertrieb der betroffenen Lampen einzustellen, klagte die DUH wegen Verstoßes gegen das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG).

„Nach wie vor versuchen manche Hersteller den schnellen Euro mit Energiesparlampen zu machen, die einen viel zu hohen Quecksilbergehalt besitzen. Dadurch gerät eine effiziente Lichttechnologie in Verruf, die zum Klimaschutz beiträgt“, kritisiert DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. „Dass einige Unternehmen per Gerichtsbeschluss dazu gezwungen werden müssen, die Verantwortung für ihre Produkte zu übernehmen und die geltenden Gesetze einzuhalten, ist bedauerlich und zeugt von mangelndem Verantwortungsgefühl gegenüber den Verbrauchern und der Umwelt.“

Energiesparlampen sind im Normalbetrieb ungiftig. Technisch bedingt enthalten sie jedoch eine geringe Menge Quecksilber, die im Fall eines Bruchs freigesetzt werden kann. Der Grenzwert für Quecksilber in Energiesparlampen wurde zum 1. Januar 2013 europaweit auf 2,5 mg pro Lampe gesenkt.

Seit September 2010 müssen Hersteller auf der Verpackung zudem angeben, wie viel Quecksilber in den Energiesparlampen enthalten ist.

Quelle: DUH, whe

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