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KrWG: „Keine Gesetzeslücken, kein Nachbesserungsbedarf“

Beim Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) sieht die Bundesregierung – anders als BDE, bvse, BDSV, und VDM – "weder Gesetzeslücken noch Nachbesserungsbedarf". So steht es in einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke. Die Fraktion hatte nach der Gefährdung der beruflichen Existenz von Sinti und Roma durch das neue KrWG gefragt.
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„Gleichwohl hat sich die Bundesregierung im Rahmen einer Protokollerklärung zum KrWG verpflichtet, das Gesetz binnen eines Jahres daraufhin zu überprüfen, ob die Zielsetzung der Stärkung des Wettbewerbs und einer Verbesserung der Qualität und Quantität des Recyclings erreicht worden ist. Sollte dies nicht der Fall sein, werden unverzüglich die gesetzlichen Maßnahmen zur Zielerreichung eingeleitet“, wie es in der Antwort weiter heißt.

Bei etlichen Fragen der Links-Fraktion antwortet die Regierung ausweichend. So beispielsweise auf die Frage „Inwieweit sind der Bundesregierung bürokratische Missbrauchsakte einschließlich eines unverhältnismäßigen Vorgehens gegen fahrende Sammler durch kommunale Behörden bei der Umsetzung des KrWG bekannt, und wie gedenkt sie, solche Akte zukünftig zu unterbinden?“ Hier gibt die Regierung zur Antwort: „Die für den Vollzug des Abfallrechts verantwortlichen Länderbehörden sind an Recht und Gesetz gebunden. Der Bundesregierung sind auch keine ‚bürokratischen Missbrauchsakte‘ gegen fahrende Sammler bekannt.“

Auch bei der Frage „Inwieweit hat die Bundesregierung bislang dafür Sorge getragen und gedenkt in Zukunft Sorge zu tragen, dass die für die Umsetzung des KrWG zuständigen Behörden in Kreisen und Kommunen zur Kenntnis nehmen, dass nicht jede private Sammlung grundsätzlich verboten ist?“, verweist die Regierung gleichlautend auf die Verantwortlichkeit der für den Vollzug des Abfallrechts verantwortlichen Länderbehörden.

Gleiches steht in der Antwort auf die Frage „Inwieweit hält es die Bundesregierung mit dem KrWG vereinbar, wenn Kommunen Prämien auf die ‚Erstmeldung über private Sammlungen‘ aussetzen und damit suggerieren, dass solche Sammlungen grundsätzlich verboten und nicht genehmigungsfähig sind?“

Die Bundesregierung lässt sich allerdings in ihrer Antwort dazu hinreißen, zu betonen, dass sie „nach wie vor der Auffassung ist, dass gewerbliche Sammlungen insgesamt ein ökologisch wichtiges Serviceangebot für den Bürger darstellen.“

Quelle: Antwort der Bundesregierung, mku

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