Anzeige

Verbringung von Abfällen nach Polen vereinfacht

Die grenzüberschreitende Verbringung von sogenannten „grün gelisteten Abfällen“ nach Polen ist seit dem 1. Januar einfacher. Wie die Bundesvereinigung Deutscher Stahlrecycling- und Entsorgungsunternehmen (BDSV) in ihrem aktuellen Newsletter mitteilt, sind bisherigen Sonderreglungen für diese Abfälle entfallen.
Anzeige

Grün gelisteter Abfall unterliege nunmehr bei der der Verbringung nach Polen den allgemeinen Informationspflichten nach Artikel 18 der europäischen Abfallverbringungsverordnung. Voraussetzung ist laut BDSV, dass keine Kontaminationen durch andere Materialien, die gefahrenrelevante Eigenschaften aufweisen oder die umweltgerechte Verwertung verhindern, vorliegen.

Bei der Verbringung solcher Abfälle ins Nachbarland muss allerdings ein spezieller Vertrag mit dem Empfänger des Mülls abgeschlossen werden. Damit solle sichergestellt werden, dass die Entsorgung beziehungsweise Rückholung auch dann erfolgt, wenn „Leistungsstörungen“ auftreten, erklärt die BDSV.

Quelle: BDSV; mku

Letzte Meldungen

Das RECYCLING magazin berichtet seit über 75 Jahren unabhängig und aktuell über die wirtschaftlichen, politischen und technischen Entwicklungen in der Recycling- und Entsorgungswirtschaft. Ihr Maßstab ist ein qualitativ hochwertiger Journalismus mit allen Facetten einer modernen Berichterstattung. mehr

RECYCLING magazin ist Mitglied bei

© DETAIL Architecture GmbH

Lesen, was die Branche bewegt
Newsletter
Bleiben Sie auf dem Laufenden und erhalten Sie einmal wöchentlich den RECYCLING magazin Newsletter.
Registrieren
Ich bin damit einverstanden, dass die DETAIL Architecture GmbH mir regelmäßig individualisierte spannende Neuigkeiten und Veranstaltungen per E-Mail zusendet. Die Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten erfolgt entsprechend den Bestimmungen in der Datenschutzerklärung. Ich kann meine Einwilligung gegenüber der DETAIL Architecture GmbH jederzeit widerrufen.
close-link