Laut JRC legen die Kriterien unter anderem fest, dass die Glasscherben so aufbereitet seinen müssen, dass sie direkt im Produktionsprozess für neues Glas eingeschmolzen werden können. Außerdem sind in den Richtlinien Grenzwerte für Störstoffe wie Metalle oder Steine festgesetzt. Die Kriterien, die das JRC in mehreren Jahre formuliert hat, sollen ab dem 31. Dezember 2012 gelten.
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