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Bundesregierung legt Verordnung zur Änderung beim Deponierecht vor

Die Bundesregierung hat die zweite Verordnung zur Änderung der Deponieverordnung in den Bundestag eingebracht. Das teilt der Deutsche Bundestag in seinem Newsletter mit. Damit soll das deutsche Deponierecht an die EU-Quecksilberverordnung angepasst werden.
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Die EU-Quecksilberverordnung sieht vor, dass in Zukunft auch metallische Quecksilberabfälle langfristig gelagert werden können. Außerdem regelt die Verordnung die Langzeitlagerung von Aschen aus der Klärschlamm-Monoverbrennung.

Quelle: Bundestag, mku

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