Demnach sollen negative Einkünfte eines Organträgers bei der inländischen Besteuerung unberücksichtigt bleiben, soweit sie bereits in einem ausländischen Steuerverfahren geltend gemacht wurden. Außerdem enthält die Vermittlungsempfehlung laut Bundesrat-Mitteilung eine rein redaktionelle Änderung bei der Absetzbarkeit von beruflich veranlasstem Verpflegungsaufwand als Werbungskosten.
Die vom Ausschuss empfohlenen Änderungen müssen Bundestag und Bundesrat noch bestätigen. Beide Häuser befassen sich bereits in dieser Woche mit dem geänderten Gesetz.