Durch die neue Gesetzgebung unter dem „Legal Aid, Sentencing and Punishment of Offenders Act“, die eine Ergänzung des seit 1964 gültigen „Scrap Metal Dealers Act“ ist, werden Barzahlungen nun als strafbare Handlung eingestuft.
Nicht nur, dass den Betrieben Geldbußen angedroht werden, die dagegen verstoßen. Das neue Gesetz dehnt auch die polizeiliche Befugnis aus. Die Polizei darf nun mit Durchsuchungsbefehlen die Grundstücke betreten, um sicherzustellen, dass nicht gegen das Verbot der Bargeldzahlung verstoßen wird.