Das Verwaltungsgericht hob laut „Ostthüringer Zeitung“ hervor, dass die Vollstreckung der Stilllegungsverfügung unbillig sein könnte, weil die zuständigen Behörden die Ersatzbrennstoffanlage jahrelang nicht beanstandet hätten. Zudem habe die RCO Recycling-Centrum GmbH im Laufe dieses Jahres umfangreiche Emissionsschutzmaßnahmen umgesetzt. Ein Ablehnen des Genehmigungsantrages könnte sogar rechtswidrig sein. Damit hat die RCO Recycling-Centrum eine einstweilige Verfügung erreicht.
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