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RCO Recycling-Centrum erzielt Erfolg vor Gericht

Die im Januar verfügte Stilllegung der von der RCO Recycling-Centrum Bad Klosterlausnitz betriebenen Ersatzbrennstoffanlage (EBS) darf nicht vollstreckt werden. Diese Entscheidung hat das Verwaltungsgericht Gera getroffen. Das Gericht hat damit einem Rechtsschutzersuchen des Unternehmens stattgegeben.
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Das Verwaltungsgericht hob laut „Ostthüringer Zeitung“ hervor, dass die Vollstreckung der Stilllegungsverfügung unbillig sein könnte, weil die zuständigen Behörden die Ersatzbrennstoffanlage jahrelang nicht beanstandet hätten. Zudem habe die RCO Recycling-Centrum GmbH im Laufe dieses Jahres umfangreiche Emissionsschutzmaßnahmen umgesetzt. Ein Ablehnen des Genehmigungsantrages könnte sogar rechtswidrig sein. Damit hat die RCO Recycling-Centrum eine einstweilige Verfügung erreicht.

Quelle: Ostthüringer Zeitung, mku

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