Die Gemeinsame Stelle und ihre Gesellschafter sind der Auffassung, dass eine Fortentwicklung der Verpackungsentsorgung hin zu einer ganzheitlichen Wertstofferfassung und Ressourcenschonung ökonomisch und ökologisch sinnvoll ist, heißt es im Positionspapier. Nach Auffassung der Gemeinsamen Stelle bietet die derzeitige Verpackungsverordnung einen verlässlichen, funktionierenden Rechtsrahmen für die marktwirtschaftliche Ordnung und das Wettbewerbsprinzip. Gleichwohl vorhandene Unschärfen und Lücken der geltenden Verpackungsverordnung könnteni m Rahmen der anstehenden Gesetzgebung überwunden werden Dies gelte auch für eine Neuordnung der Wertstoffentsorgung.´
Die Gemeinsame Stelle und ihre Gesellschafter sind davon überzeugt, dass der marktwirtschaftliche Systemansatz der Verpackungsverordnung auf ein ganzheitliches System der Wertstoffentsorgung übertragen werden sollte. Der Wettbewerb müsse sich auch künftig im Rahmen einer erweiterten Wertstofferfassung vollumfänglich auf allen Stufen realisieren lassen. Diesem realen Wettbewerb müssten sich die private Entsorgungswirtschaft ebenso wie die kommunale Abfallwirtschaft gleichsam stellen.
Eine konsequente Weiterentwicklung der produktbezogenen Finanzierungssystematik führe zu einer dem Verursacherprinzip entsprechenden, modernen und funktionierenden Kreislaufwirtschaft. Der Gesetzgeber sollte die Möglichkeit nutzen, im Rahmen der Neufassung der gesetzlichen Grundlagen bestehende Defizite und Gesetzeslücken, etwa durch verbindliche Definitionen und Vorgaben, zu beseitigen.
Im Rahmen des neuen Gesetzes seien die Recyclingziele engagiert weiterzuentwickeln. Die Gemeinsame Stelle und ihre Gesellschafter sind überzeugt, dass das bestehende privatwirtschaftliche System die beste Option dafür bietet, die angestrebten Recyclingziele zeitgerecht und effizient zu erreichen.
Die Gemeinsame Stelle und ihre Gesellschafter begrüßen ebenfalls ausdrücklich die Schaffung einer „zentralen Stelle“, welche mit hoheitlichen Befugnissen ausgestattet ist. Hierdurch könne ein wirksames Kontrollinstrument geschaffen und zugleich der nicht einzig über die staatlichen Behörden leistbare Vollzug sichergestellt werden. Gleichzeitig sei die Sicherstellung einer funktionierenden Schnittstelle in Richtung der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zwingend erforderlich.