Ziel des Projekts – an dem neben dem Nationale Normenkontrollrat und der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) auch das Bundesumweltministerium (BMU), das Umweltbundesamt (UBA) und der Verband der Chemischen Industrie (VCI) beteiligt waren – war, Möglichkeiten für eine Verminderung bürokratischer Lasten zu finden, ohne die Ziele der REACH-Verordnung zu beeinträchtigen. Vorschläge, mit denen eine Minderung des Sicherheitsstandards verbunden wäre, standen laut BMU deshalb ebenso wenig zur Diskussion wie Vorschläge zu weitergehenden Anforderungen.
Gegenstand des Pilotprojekts waren die bisherigen Erfahrungen der deutschen Unternehmen mit den durch die REACH-Verordnung ausgelösten Registrierungspflichten. Seit Wirksamwerden dieser Verordnung im Juni 2007 müssen Hersteller und Einführer von Chemikalien schrittweise die von ihnen hergestellten oder eingeführten Stoffe auf mögliche gefährliche Eigenschaften untersuchen und die Ergebnisse der europäischen Chemikalienagentur ECHA in Helsinki melden, damit sie weiter hergestellt oder importiert werden dürfen.
Der hiermit verbundene Aufwand sei groß: Schätzungsweise 30.000 Stoffe müssten bis spätestens 2018 geprüft werden, wobei zuerst diejenigen Stoffe ausgewählt worden seien, die in großen Mengen hergestellt werden oder die bereits heute als besonders gefährlich bekannt seien, erläutert die BAuA. Bislang seien über 27.000 Registrierungen für rund 4.700 Stoffe eingereicht worden. Die nächsten beiden Registrierungsfristen enden in den Jahren 2013 und 2018.
Der von den Projektteilnehmern erstellte Bericht analysiere den Aufwand, der deutschen Unternehmen in der ersten Registrierungsphase bis Ende 2010 entstanden ist. Die Untersuchung basiere auf Daten, die auf einer von der Europäischen Kommission initiierten Befragung der meldepflichtigen Unternehmen beruhen. Mit dem Projekt sollten jedoch nicht nur die Kosten in den Blick genommen werden. Insbesondere die an den Verfahren beteiligten deutschen Chemikalienbehörden und der Verband der Chemischen Industrie wollten auch Verbesserungsmöglichkeiten für die praktische REACH-Umsetzung identifizieren sowie ihre Informations- und Hilfsangebote auf den Prüfstand stellen, um sie bei Bedarf zu optimieren, so die BAuA.
Kein Hinweis auf spezifische Mängel der grundlegenden REACH-Vorschriften
Die Untersuchung habe keine Hinweise auf spezifische Mängel der grundlegenden REACH-Vorschriften ergeben, die vermeidbare Belastungen zur Folge hätten. Gemeinsam seien aber von Wirtschaft und Verwaltung praktische Ansatzpunkte für Vereinfachungs- und Verbesserungsmöglichkeiten bei ihrer Durchführung aufgezeigt worden.
Nach den Erfahrungen des Nationalen Normenkontrollrats sind es gerade die Probleme beim Betriebsablauf, die von Unternehmen als bürokratisch wahrgenommen werden und zu Ärger und Frust führen. So habe beispielsweise eine Vielzahl von Unternehmen über Server-Überlastungen und Doppelarbeiten durch mehrfache Umstellung der Meldesoftware geklagt. Auch die Kommunikation in der Produktkette mit den nach REACH erweiterten Sicherheitsdatenblättern werde als zu komplex empfunden.
Die in dem Bericht enthaltenen Vorschläge zur Beseitigung von Schwachstellen betreffen daher ganz unterschiedliche Themenbereiche wie die Organisation der gemeinsamen Dateneinreichung, IT-Systeme der ECHA, behördliche Unterstützungsleistungen, Hilfe zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern und die ECHA-Gebührenstruktur.
Die im Rahmen des Pilotprojekts erarbeiteten Erkenntnisse sollen nun in den in der REACH-Verordnung selbst vorgesehenen Überprüfungsprozess eingebracht werden, der derzeit auf europäischer Ebene vorbereitet wird.