Das Gesetz soll die wettbewerblichen Rahmenbedingungen – insbesondere im Bereich der Fusionskontrolle, der Missbrauchsaufsicht und des Verfahrens bei Kartellverstößen – modernisieren und optimieren.
Der Bundesrat möchte auch klarstellen, dass die mit einer kommunalen Gebietsreform einhergehende Zusammenlegung von öffentlichen Einrichtungen und Betrieben nicht der kartellrechtlichen Fusionskontrolle unterliegt.