Die EU-Kommission plant daher, das Angebot an Zertifikaten zu reduzieren. Zwar könne man für solche Maßnahmen aus politischer Sicht Verständnis aufbringen, wiederkehrende diskretionäre Eingriffe dieser Art wären freilich nicht systemkonform mit dem Emissionshandel, schreibt Deutsche Bank Research in einem Kommentar.
Das EU ETS werde mit Beginn der dritten Handelsperiode, die von 2013 bis 2020 dauern wird, in vielerlei Hinsicht verbessert. So steige der Anteil der Emissionszertifikate, die von den beteiligten Unternehmen ersteigert werden müssen. Dies gelte vor allem für den Elektrizitätssektor. Durch den höheren Versteigerungsanteil würden die sogenannten Windfall-Profits deutlich reduziert. Ferner werde die kostenlose Vergabe der verbleibenden Emissionszertifikate auf EU-Ebene harmonisiert, was Wettbewerbsverzerrungen zwischen einzelnen Mitgliedstaaten vermindere.
Ein weiterer Vorteil in den Augen von Deutsche Bank Research besteht darin, dass ab 2013 eine EU-weite Obergrenze an Emissionszertifikaten (Cap) vorgegeben wird. Dadurch entfallen die bislang notwendigen Nationalen Allokationspläne mit ihren für jede beteiligte Emissionsquelle erforderlichen Mengenbedarfen. Dies dürfte das System deutlich vereinfachen. Die EU-weite Obergrenze soll während der Laufzeit der Handelsperiode gemäß einem vorgegebenen Reduktionspfad stetig verringert werden.
Es bleibe– wie schon in der zweiten Handelsperiode – möglich, nicht benötigte Emissionszertifikate auf Folgejahre zu übertragen (Banking). Dies erlaube es den Unternehmen, etwaige konjunkturell bedingte Schwankungen der Nachfrage nach Emissionszertifikaten zu glätten. Als weitere Verbesserung erwähnt Deutsche Bank Research, dass das EU ETS auf mehr Branchen und Treibhausgase erweitert wird.