Anlass ist die Umsetzung der RoHS-Richtlinie, mit der die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten beschränkt. Für ihre Umsetzung in nationales Recht hatte die Regierung zuvor eine eigenständige Verordnung, die Elektro-und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung (ElektroStoffV) erlassen. Die Verordnung hat eine Anpassung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) erforderlich gemacht.
Regierung legt Entwurf für Änderung des ElektroG vor
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) vorgelegt. Das teilt der Deutsche Bundestag mit. Damit soll der Schadstoffgehalt in Elektro- und Elektronikgeräten reduziert werden.