Anlass ist die Umsetzung der RoHS-Richtlinie, mit der die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten beschränkt. Für ihre Umsetzung in nationales Recht hatte die Regierung zuvor eine eigenständige Verordnung, die Elektro-und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung (ElektroStoffV) erlassen. Die Verordnung hat eine Anpassung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) erforderlich gemacht.
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