Mit der Anfang November 2012 verabschiedeten Düngemittelverordnung gelten neue Schadstoffanforderungen für in Verkehr gebrachte Düngemittel. Mit der Begründung, dass Ausgangsstoffe für Düngemittel zunehmend der „Abfalllinie“ entstammen, hat die Bundesregierung eine neue Schadstoffregelung für Dioxine und dioxinähnliche PCB (Polychlorierte Biphenyle) eingeführt. Für die Anwendung auf Grünland werde diese Vorgabe zusätzlich verschärft.
In der Folge kämen auf alle Inverkehrbringer von Düngemitteln Mehrkosten zu, die auf circa 450 Euro pro Analyse beziffert werden können. Ausgenommen davon seien Wirtschaftsdünger tierischer Herkunft und Gärreste ohne Bioabfallanteil mit dem Argument, dass die Parameter hier keine Rolle spielen und zudem zu erheblichen Kosten für den Betrieb führen – „ohne fachliche Rechtfertigung und ohne Nutzen für Landwirt und Verbraucher“, wie der BDE kritisiert.
Der BDE kritisiert zudem, dass es zu einer Vorverurteilung organischer Abfälle kommt, die je nach Herkunft und Zusammensetzung zwar unterschiedliche Qualitätsmerkmale aufweisen, nicht aber per se gefährlich und schadhaft sind. Die Ausgangssituation und die möglichen Einträge von Dioxinen und dioxinähnlichen PCB seien bei Wirtschaftsdüngern ähnlich wie bei Bioabfällen, so dass hier eine Gleichbehandlung stattfinden sollte.
„Für uns ist nicht nachvollziehbar, weshalb in dieser Frage des vorsorgenden Boden-, Umwelt- und Verbraucherschutzes mit zweierlei Maß gemessen wird“, sagt BDE-Präsident Peter Kurth. Auf die Hersteller von Komposten und Gärprodukten kämen so einseitig unnötige Kosten zu, die weder für den Betrieb noch den Verbraucher von Nutzen seien. Kurth: „Es entbehrt jeder Grundlage, den Produkten der Kreislaufwirtschaft unterschwellig ein höheres Gefahrenpotenzial zu unterstellen. Wir fordern daher eine objektive Gleichbehandlung für alle in Verkehr gebrachten Düngemittel, Wirtschaftsdünger, Bodenhilfsstoffe, Kultursubstrate und Pflanzenhilfsmittel.“