Der IHK-Vizepräsident, der auch Vorsitzender des IHK-Industrie- und Umweltausschusses ist, wies in der aktuellen Sitzung des Ausschusses auf ein im Jahr 2010 von der IHK-Vollversammlung beschlossenes Positionspapier hin. Danach soll die öffentliche Hand bei einer wirtschaftlichen Betätigung ihre Kosteneffizienz zum Beispiel durch Ausschreibungen regelmäßig belegen. Diese Position bestätigte der Ausschuss jetzt noch einmal ausdrücklich, wie die IHK Osnabrück mitteilt.
Auch Ralf Sonnenfroh vom Bundeskartellamt kritisierte das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG): „Das Gesetz schafft kommunale Monopolrechte bei der Sammlung von Restmüll. Außerdem ermöglicht es Kommunen die Untersagung von gewerblichen Sammlungen anderer Haushaltsabfälle.“ Insbesondere in den Bereichen Textilien und Schrott drängten derzeit Kommunen in Entsorgungsmärkte.
Die neue Vorschrift des KrWG, dass gewerbliche Sammlungen anzuzeigen sind, führe in der Praxis zu bedenklichen Vorgängen, wie es die IHK ausdrückt. „Teilweise wird in der Aufforderung zur Anzeige eine Untersagung gleich mit angekündigt“, kritisierte der Wettbewerbshüter. Kommunen dürften sich aus Sicht der Kartellbehörde zwar wirtschaftlich betätigen, müssten sich aber wie die privaten Unternehmen dem Wettbewerb stellen. Leider sei im Gesetz keine Verpflichtung zur Ausschreibung durch öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger vorgesehen.
„In Niedersachsen ist die Rechtslage dabei eigentlich eindeutig. Das Kommunalverfassungsgesetz stellt klar, dass Kommunen in der Regel nur dann wirtschaftlich tätig werden dürfen, wenn ein privater Dritter den öffentlichen Zweck nicht ebenso gut erfüllt oder erfüllen könnte“, ergänzt Eckhard Lammers, Geschäftsführerfür die Bereiche Industrie und Umwelt.